Liebe Freunde,
einen etwas ungewöhnlichen Expreßbrief zeige ich heute.
Am 26.2.1873 sandte das Bezirksamt Kempten eine portofreie Regierungs Sache "mit Beilage" an das Straßen- und Flußbauamt in Kempten.
Wie wir aus der Primärquelle wissen, waren Expreßbrief am Ort oder im Lokalbezirk nicht von der Expedition anzunehmen, sondern abzulehnen und der Brief dem Absender zurück zu geben.
Offenbar galt diese Vorschrift nicht für Behörden - hier vermerkte man dringend und unterstrich dies noch in blau, damit es dem Expreßboten auch haften blieb.
Für Expreßzustellungen am Ort selbst waren bei Dienstbriefen keine Gebühren anzusetzen - das musste der Expeditor und sein Bote aus der Lameng leisten.
Liebe Grüsse von bayern klassisch