Hallo senzinger,
links unten auf dem Breif notierte die sächsische Post bei Auslandsbriefen das Weiterfranco in sächsischer Währung, insofern handelt es sich dabei um Ngr.
Leider habe ich den ab 1.8.1865 wirksamen preußisch-dänischen Postvertrag nicht vorliegen. Daraus müßte hervorgehen, ob er sich nur auf das dänische Mutterland oder auch auf den dänischen Postbezirk incl. SH bezieht. Sollte das nicht explizit geregelt sein, ist letzteres zu vermuten, weil er in jedem Falle den Vertrag von 1854 ersetzte.
Beste Grüße
Altsax