Postscheine - T&T

  • Recommandationsschein von Rudolsstadt (wenn ich es richtig lese) nach Leipzig.

    Interpretiere ich den Absenderort richtig, handelete es sich um einen Brief der 1. Gewichtsstufe für eine Entfernung von 15 bis 30 Meilen. (Die Entfernung dürfte 130 km, also 17,5 Meilen betragen haben.) Meines Erachtens hätte die Recommandationsgebühr allerdings 7 Kreuzer betragen müssen. Irre ich mit dieser Annahme?

    Herzliche Grüße

    Christian

  • Hallo Christian,

    6 Kr. war bei den süddeutschen Staaten der Standard. Erst zum 1.1.1868 wurde wegen der Angleichung an die norddeutsche Währung die Gebühr auf 7 Kr. angehoben.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Christian

    da dieser Schein aus dem Jahre 1866 stammt, und wie Du schon schreibst in Rudolstadt für einen Charge-Brief nach Leipzig (Sachsen) verwendet wurde, gelten hier die Bestimmungen des DÖPV.
    Die Entfernung beträgt etwa 13 Meilen. Bei einem Franco von 6 Kreuzer ist es somit ein einfacher Brief unter 1 Loth der 2. Entfernungsstufe, also von 10 bis 20 Meilen.
    Die Chargegebühr war für Sendungen nach dem DÖPV-Bestimmungen einheitlich auf 6 Kreuzer bzw. 2 Sgr festgelegt, den Rest hat bayern klassisch erklärt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo guy69,

    schön, wenn man anhand der Postscheine die politiischen Veränderungen seiner Heimat dokumentieren kann.

    Wie sieht denn ein Postschein ab 1868 aus?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ihr Lieben

    Die Taxisische Post wurde am 01.07.1867 von Preussen übernommen und dann wäre es näturlich interessant, wieso schon davor "Königlich" vor dem Wort "Post" geschrieben wurde. Gibt es dazu irgendeine Bestimmung, oder wie soll ich es mir erklären...

    Ein nachdenklicher

    Ulf

  • Ich lese Kgl. Zur Erläuterung. Die Thurn und Taxissche Lehenspost bestand nach dem Krieg von 1866 unvermindert weiter. Jedoch unter preussischer Verwaltung. Dies war sehr einfach da die Zentrale in Frankfurt mit der Stadt (auch hier Herzogtum Nassau) annektiert wurden. Die Thurn und Taxissche Post konnte nach wenigen Tagen ihren Betrieb wieder voll aufnehmen und war nur kurz durch die Kriegsereignisse gestört. Alles blieb beim Alten und sogar die Freimarken konnten weiterverwendet werden. Ebenso das Tarifsystem und die Angestellten sowie die Vordrucke. Postexpeditor Kunz hatte seinen Landesherrn Herzog Adolph verloren und unterstand jetzt dem preussischen König in persona der Taxisschen Lehenspost. Erst am 01.07.1867 ging die Taxispost vollständig an Preussen über und wurde dafür fürstlich entlohnt. Nun gab es aber Gebiete die in Kreuzer Währung rechneten. Dies ist der Grund für die Herausgabe neuer Freimarken in Kreuzer Währung (Mi.Nr. Pr 22-26). Anbei mal eine kleine Seite dieser Ausgabe mit Entwertungsstempel Hochheim. 1867 wurde komplett in Blau gestempelt und das Stempelgerät wurde in dieser Periode (November 1867) gewechselt. Ein spannendes Thema.

  • Postexpeditor Kunz hatte seinen Landesherrn Herzog Adolph verloren und unterstand jetzt dem preussischen König in persona der Taxisschen Lehenspost.

    Hallo guy69,

    entscheidend war, so denke ich, nicht die Frage der postalischen Unterstellung, sondern die staatsrechtliche. Nassau wurde am 8.10.1866 Preußen einverleibt und in die preußische Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. Insofern war der Postexpeditor ein "Königlich Preußischer Beamter" ungeachtet dessen, daß die Postverwaltung noch die taxissche war.

    Beste Grüße

    Altsax

  • Liebe Sammlerfreunde,

    beim besten Willen kann ich nicht feststellen,
    daß es "kgl." heißt. Ich denke, der erste Buchstabe
    ist eindeutig ein "h", sowie die weiteren "ezl", also herzoglich.
    Wenn ich das Heft 34/1989 - Hessische Postgeschichte -
    250 Jahre Post in Limburg, zur Hand nehme und folgendes lese:
    Seite 147: "Durch Ablösungsvertrag und Übernahmegesetz ging
    das gesamte Thurn und Taxissche Postwesen am 1.7.1867 an das
    Königreich Preußen über. ................; Seite: 148: Nach dem
    Überlassungsvertrag waren die vom Fürst Thurn und Taxis
    angestellten Postbeamten mit dem erworbenen Rechten und
    Bezügen in den preußischen Postdienst zu übernehmen.........,
    dann kann es gar nicht anders sein kann, daß z.B.
    die Postexpeditoren bis zum 30. Juni 1867 "Fürstlich Thurn und
    Taxissche" waren und ab 1.7.1867 "Königlich Preußische" wurden.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo zusammen,

    "königlich" hat insofern eine gewisse Logik, als sich ein "herzoglich" auf den Herzog von Nassau beziehen müßte, der zum Verwendungszeitpunkt des Postscheins Nassau nicht mehr regierte. Bezogen auf Taxis müßte es "fürstlich" heißen, und so kann man die Abkürzung sicherlich nicht deuten.

    Beste Grüße

    Altsax

    PS: In dem Werk über Post- und Reisescheine der AG Nassau findet sich eine Reihe von Abbildungen von Postscheinen, die in den 60er Jahren lediglich die Amtsbezeichnung "Post"-... vorgedruckt haben und nicht handschriftlich ergänzt worden sind. Zu Anfang des Jahres 1867 tragen sie jedoch vor "Post" eine Paraphe, die wie ein "K" aussieht. Warum sollte ein "H" für "Herzoglich" ausgerechnet ab 1867 hinzugefügt worden sein?

    2 Mal editiert, zuletzt von Altsax (22. Juni 2011 um 16:14)

  • Liebe Sammlerfreunde,

    "herzoglich" ergibt schon einen Sinn, denn die herzoglich nassauische Post
    wurde mit Datum 19.12.1806 durch Postlehensvertrag dem Fürsten von
    Thurn und Taxis übertragen. Auf Postscheinen im Herzogtum Nassau steht
    bis 1854 "Herzgl. Nass. Post". Ab 1.7.1854 konnten im Thurn und Taxis'schen
    Postgebiet nur noch sog. Administrationsscheine verwendet werden. Sie
    wurden von der Regieverwaltung in Frankfurt am Main geliefert und tragen
    links unten in der Ecke das Thurn und Taxis - Siegel mit Posthorn, wie der
    Schein vom 30. Mai 1867. Im von mir genannten Buch zur Postgeschichte von
    Limburg sind auch solche Postscheine abgebildet, mit handschriftlich "hzl" vor
    "Post". Unter anderen sind Scheine von 1864 und 1865 abgebildet.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Herzoglich ergibt eben nur einen Sinn bis zur preussischen Annektion. Danach (Ende 1866) kann es nur noch königlich sein.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Vielen Dank für die kleine Diskussion und Hilfestellungen. Die Beschreibung im Albumblatt wird jetzt zügig gehen.

    Viele Grüsse

    Harald

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Liebe Sammlerfreunde,

    folgenden Beleg möchte ich zeigen:
    Postschein für ein Wertpaket von Meisenheim (Landgrafschaft Hessen-Homburg; Ferdinand Heinrich Friedrich war der letzte Landgraf von Hessen-Homburg. Er starb am 24. März 1866. Die Landgrafschaft fiel lt. Erbvertrag an das Großherzogtum Hessen. Im Friedensvertrag vom 3.9.1866 mußte das Großherzogtum Hessen die Landgrafschaft Hessen-Homburg an Preußen abtreten). Das Paket ging in das 30 km entfernte Kaiserslautern (Bayern Pfalz) am 9. Juli 1866.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Liebe Freunde,

    nach dem feinen Stück des lieben VorphilaBayern heute etwas eher simples, ein Postschein für das Postvereinsgebiet aus Frankfurt am Main vom 21.4.1860 über eine Rolle mit 52 Gulden und 30 Kr., die 1 Pfund und 7 1/2 Loth schwer war und er ein 2 löthiger Brief (damit nicht portofrei!) folgte, was ich so auch noch nicht gesehen habe.

    Die Destination Wolfenbüttel in Braunschweig dürfte auch nicht sooo häufig sein.