Ratingen besaß in der Zeit von 1727 bis 31. Dezember 1808 eine eigene Stadtpost.
Das Ratinger Poststatut lautete:
Ratinger Poststatut vom 29. Februar 1792
1. Der Post soll alle ihm übergebenen Briefe, Gelder und sonstige Sachen getreulich und unverzüglich an seinen Ort bestellen, also den Adressaten ausliefern;
2. Der Post soll nichts zurück halten;
3. Der Post soll die ihm zur Bestellung anvertrauten Briefe keinem anderen ein- und nachsehen lassen;
4. Der Post soll verschwiegen sein;
5. Der Post hat die Aufgabe an allen 4 Posttagen in Düsseldorf auf dem Rathaus das Steigen oder Fallen des Schwarz- und Weisbrotes zu erkunden;
6. Der Post hat die Aufgabe bei seiner Rückkehr nach Ratingen am gleichen Abend dem Herrn Bürgermeister davon Mitteilung zu machen;
7. Der Post wird bestraft, wenn er diese Aufgabe unterlässt und der Stadt dadurch ein Schaden entsteht;
8. Der Post muss alle Verrichtungen und Briefe für die Stadt gegen das jährliche Gehalt von 17 Reichstalern unentgeltlich bestellen;
9. Der Post muss sich beim jährlichen Landtag an allen Posttagen beim Herrn Bürgermeister und den Deputierten gehörig melden;
10. Der Post geht dienstags und freitags um 9 Uhr von Ratingen ab,
mittwochs und samstags aber um 10 Uhr.
Leider fehlen Angaben über das Briefporto. Aus der Formulierung in Nummer 8 ergeben sich das Anstellungsverhältnis zur Stadt sowie die daraus resultierende Forderung nach der unentgeltlichen Beförderung der städtischen Post. Das bedeutet im Umkehrschluss alle anderen Benutzer mussten zahlen. Interessant deswegen, weil Kommerzienrat Brügelmann nicht jeden Brief einzeln honorierte, sondern pauschal mit einer „billigmässigen Belohnung“ abrechnete. Gewissermaßen hatte er einen sogenannten Aversionalvertrag (Ablösungsvertrag) mit dem Post Lamberz geschlossen. Derartige Verträge vereinbarte später die Deutsche Reichspost Ende des 19. Jahrhunderts im großen Stil mit damaligen Ländern im Deutschen Reich, wie zum Beispiel Preußen, welches bekanntlich die Aversionalvertragsnummer 21 bekam.