Liebe Freunde,
im Anhang zeige ich eine Feldpost-Korrespondenzkarte in die Schweiz, aufgegeben bei der Feldpost-Expedition der 16. Infanterie-Division (Standort des Absenders war Vierzy bei Soissons im Departement Aisne), an den Regierungsrat Freiherr von Bibra von der bayerischen Gesandtschaft in Bern.
Lt. Vfg. Nr. 104 vom 5.8.1870 der Schweizerischen Postverwaltung waren aus dem Ausland eingehende Feldpostsendungen mit der internen schweizer Inlandstaxe von 10 Rappen (siehe rote Taxe) für den einfachen Brief zu belegen.
Offensichtlich gewährte die Schweiz ausländischen Diplomaten keine Portofreiheit. Wer weiß hierzu mehr?
Gruß
1870/71