Fahrpost von und Rußland nach PV vom 24.12.1851
Liebe Sammelfreunde
eine "Macke" von mir sind solche Belege, jedoch ohne diese selbst zu sammeln. Immer wieder werden diese auf Auktionen angeboten, wie zur Zeit bei Pumpenmeier. Desweiteren hatte ich vor, dazu einen oder zwei Artikel zu schreiben, was ich auch teilweise schon vorbereitet hatte.
bayern klassisch sowie auch Michael kennen zumindestens einen davon, aber nun habe ich mich erstmal entschlossen, im Vorfeld einige Fragen abzuklären. Beide haben mir hier Hilfe zu teil werden lassen, wofür ich mich auch mal "öffentlich" bedanken möchte.
Auch habe ich festgestellt, das Auktionshäuser, recht entgegenkommend waren, was die Zusendung von Scans anging.
Ich habe meine Anfragen auch immer so formuliert, dass ich nur ein Interesse an den Bildern habe, jedoch nicht an den Belegen selbst.
Bevor ich nun die geplanten Artikel in die Tat umsetze, möchte ich im Vorfeld einiges wenn möglich noch geklärt haben. An o. g. Forumsmitglieder werde ich die Vorlagen sicherlich wieder senden, da ich leider nicht so ein guter Schreiber bin.
Einleitend dazu die wichtigsten Bestimmungen, welche auch im preussische Postamtsblatt 10 im Jahre 1852 veröffentlicht wurden. Dazu Bild 1 bis 3 - ich war zu faul es jetzt abzuschreiben.
Noch dazu: Der Vertrag war gültig ab 13. April 1852 resp. 1. April alten Styls, wie es so schön formuliert wurde.
Im Gegensatz zur Briefpost, konnten solche Sendungen ganz, bis zur preussisch/russischen Grenze oder garnicht frankiert werden, also gab es somit Franko-, Teil-Franco- und reine Portobelege.
Die Taxierung erfolgte innerhalb Preussens nach dem dortigen Tarif, für Mitglieder innerhalb des DÖPV nach den entsprechenden Verträgen und Tarifen, welche für die jeweilige Zeit anzuwenden waren. (N.B. Auch der Nachfolgevertrag gültig ab 01.01.1866 bleibt bei diesen Bestimmungen!) Für den Weg durch Russland, waren die Taxen entsprechend nach den dort gültigen Tarifen zu berechnen.
Da Gewichte ein große Rolle spielen - die Aufstellung:
1 preussisches Pfund ca. 467,404 Gramm = 32 Loth - 1 Loth ca. 14,606 Gramm
1 Zoll-Pfund = 500 Gramm = 30 Loth - 1 Loth = 16 2/3 Gramm
1 russisches Pfund ca. 409,5 Gramm = 32 Loth - 1 Loth ca 12,8 Gramm
Weiterhin habe ich noch zwei weitere Verordnungen angehangen, welche aus dem Jahre 1861 stammen.
Bild 4 - Postamtsblatt 5 und Bild 5 Postamtsblatt 18
Wer hat noch weiter Verordnungen für den genannten Zeitraum soll meine erste Frage sein ?
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf
P.S. Heute Abend dazu dann der erste Beleg