Bei dem ersten Beleg handelt es sich um einen Aufgabeschein der königlich württembergischen Fahrpostexpedition aus Mainhardt vom 1. Juni 1859. Empfänger was das Pfarramt in Lagenbeutingen.
Für die Sendung wurde kein Franco erhoben. Handelte es sich um DIenstpost? Mußte die Scheingebühr trotzdem entrichtet werden?
Der zweite Schein stammt ebenfalls aus Mainhardt, abgestempelt am 28.August 1859. Die Sendung ging nach Stuttgart. Neben der Scheingebühr von 2 Kreuzern wurde noch ein Franco von 7 Kreuzern erhoben.
Fortsetzung folgt ...