Preußen - Postinsinuationsdokumente

  • liebe Sammlerfreunde,
    bei folgendem Insinuationsdokument, das ich wegen des Stempels in Liegnitzer Sonderform genommen habe, möchte ich gerne wissen, wie es versendet wurde. So wie es in Abbild 1 gefaltet wurde sicher nicht, da dann die beiden Ausgabestempel nicht abgeschlagen werden konnten. Da denke ich eher , so wie in Abbild 2. Allerdings wäre das doch ein unhandliches Format gewesen. Ich zeige in den weiteren Bildern noch die komplette Vorder- und Rückseite. Auf eure Meinungen bin ich gespannt.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Erwin,

    meistens waren diese Dokumente tatsächlich in einem Hochkantformat relativ schmal gefaltet. Das passt bei deinem Beleg jetzt nicht gut. Vermutlich war aber zumindest das rechte Drittel nach hinten gefaltet und ein Teil des linken Drittels. Der Text sollte ja nicht offen bleiben.

    Gruß
    Michael

  • Hallo in die Runde,

    heute will ich hier zwei Postbehändigungsscheine von 1861 und 1866 zeigen, jeweils an das Kreisgericht in Cosel adressiert. Ich nehme an, dass die Formulare, gemäß inhaltlicher Vorgaben durch die Postordnung, von dem Gericht selbst angeschafft wurden. Interessant sind dabei die Unterschiede hinsichtlich des aufgenommenen Inhalts, als auch der Begrifflichkeiten. So wird heißt in dem Formular von 1861 ein Teil Zustellungs-Bericht des Boten , im 1866 verwendeten Formular heißt es dort Insinauations-Bericht des Boten, welches mir die ältere Form zu sein scheint. Vielleicht wurde auch ein älteres Formular verwendet. Auch wirkt die Schriftart Antiqua in der Anschrift von 1861 moderner als die Frakturschrift in der Anschrift auf dem 1866 verwendeten Formular.

    Nun aber zu den postalischen Anmerkungen die gerichtliche Verfügung vom Kreisgericht Cosel an mit anhängendem Postbehändigungsschein ist laut Ausgabestempel vom 24.3. (1861) dort angekommen oder es gab einen ersten Zustellversuch. Bestätigt im Formular ist dann die Übergabe der gerichtlichen Verfügung an den Adressaten selbst, , Oberamtmann Wagner in Sacrau, am 25.3. um 3 Uhr nachmittags. Am 26.3. erfolgte die Rücksendung aus Gnadenfeld und in Cosel wurde dann auch der Ausgabestempel vom 26.3. Bestellgang No. 3 angebracht.

      


    Der zweite Behändigungsschein von 1866, der die Zustellung einer Hypothekenurkunde an den Auszügler Michael Fiegler in Tscheidt beurkundet weist einen Ausgabestempel vom 8.4. Bestellgang 2 und vom 9.4. Bestellgang 1 auf. Im Formular berichtet der Bote, dass er den Adressaten am 9.4. um 10 Uhr Vormittag nicht persönlich angetroffen (hat) noch jemanden von seinen Angehörigen, auch die Insinuation weder an seinen Hauswirth noch an seine Gesinde möglich gewesen war, durch Anheften an der Thüre der Wohnung des Adressaten richtig insinuiert hat.

    Diese Zustellung durch Anheften an der Tür als "letztes Mittel" finde ich interessant. Die Rücksendung der Postbehändigungsscheins von Bauerwitz nach Cosel erfolgte dann auch noch am 9.4. und der Ausgabestempel in Cosel vom 10.4. bestätigt die Ankunft dort.

      

    Beste Grüße

    Christian