Hilfe bei schwer lesbarer Handschrift erbeten

  • Heute benötige ich wieder Eure Hilfe.
    Laut Anbieter handelt es sich um ein Dokument des herzogtums Berg von 1813.
    Ich bin total überfordert.
    Was ich lesen kann ist: Im Namen Gottes!
    Johann und Peter Dalbeck
    Canton Velbert.
    Kann mir jemand etwas über den Inhalt sagen? Wörtliche Übersetzung wird zu umfangreich.

    Schon im voraus herzlichen Dank.

    Gruß Helmut

  • Lieber Helmut,

    13.3.1813 ist das Datum der Erstellung - es geht um Immobilien in der Nähe von Velbert, deren Nutzung, Pacht usw..

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    verdammt schnell. herzlichen Dank.
    Wo finde ich denn das Datum? Ich sehe nichts davon.
    Vielleicht geht es ja um ein Grundstück in Heiligenhaus, damals zu Velbert gehörend.

    Gruß Helmut

  • Lieber Helmut,

    von Heiligenhaus habe ich leider nichts gelesen, aber auf dem 3. Scan unten ist das Datum, wie bei Urkunden üblich, in Worten geschrieben.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    auf der ersten Seite in der 5 Zeile steht etwas von einer Honschaft ??.
    Kannst Du mir sagen um welche Honschaft es sich handelt? Eventuell auch noch einige Namen nennen?
    Dann kann ich im Stadtarchiv auf Suche gehen.
    Danke im voraus.

    Gruß Helmut

  • Hallo Helmut,

    auch wenn ich nicht der liebe Ralph bin versuche ich mich mal daran:

    Ich lese Honschaft Krewinkel, Mairie und Canton Velbert

    Namen die ich lesen kann sind:

    Die Gebrüder Johann und Peter Dalbek und Ihren Bruder und Schwägerin Ludgerus Dalbek und dessen Ehefrau Anna Catharina Endemann.

    Viele Grüße,

    Nacktnasenwombat

  • Hallo Nacktnasenwombat,

    herzlichen Dank. Krewinkel liegt an der Stadtgrenze von Heiligenhaus und Velbert.
    Hilft mir schon enorm weiter.
    Jetzt kann ich im Archiv nach dem Motto "Jugend forscht" weitersehen.

    Gruß Helmut

  • hallo Helmut,
    ich habe mich mal hingesetzt und den Text transskribiert. Hier kommt die erste Seite:

    Im Namen Gottes!
    Thun kund und fügen hiermit Jederman besonders
    Denen es von Nöthen zu wissen, daß die Gebrüder
    Johann und Peter Dalbek sich vereinigt
    Ihr Erb und Eigenthum am Laumertz Pump genant
    Liegend zu der Hausschaft Krehwinkel Mairie und
    Canton Velbert ???? dasselbe Ihnen durch Loos
    Gefalle, Ihrem Bruder und Schwägerin Ludgerus
    Dalbek und desse Ehefrau Anna Catharina
    Endemann zu verkaufen beschlossen und beschie=
    den wie folgt als
    Erstens erhält des Verkäufers und Ankäufers Vetter
    Zu seiner ordentlichen angemessenen lebensläng=
    Lichen Leibzucht von den Siebenhundert Reichsthalern
    Welche für Ihn zur Sicherheit in den zu stunden gekom
    =menen Artikeln bei seiner Gütertheilung unter
    Sämtlichen Kindern im Jahre achtzehnhundert und
    Eilf festgesetzt worden sind jährlichs und alle Jahr
    Bis zu Ende seines Lebens vom Hundert drey
    Und ein halb Procent zugewiesen welches von der
    Ganzen Summe vierundzwanzig und einen halben
    Reichsthaler ausmacht wovon ein Leibzüchter aber
    Wieder schuldig idt, nach den damit zu Stand gekommen
    Artikulen einem abgenden Kinde wieder fünf
    Reichsthaler jährlichs und alle Jahre bis zum Ende seines
    Lebens auszubezahlen. Und weill Ihm Ankäufen
    Damals bei der Theilung keines seiner elterlichen Güter
    Durchs Loos gefallen, so hat er jährlichs als ein
    Abgehendes Kind die für Ihn bestimmten fünf Reichs
    =Thaler bis zu seines Vetters Tod zu genießen und
    Im ganzen durch den mit seinem Bruder getroffenen
    Kauf nach Abzug der für ihn bestimmten fünf Reichs
    = Thaler und Neunzehn Reichsthaler dreißig Stüber Leibzuchts

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

    Einmal editiert, zuletzt von preussen_fan (3. Juni 2014 um 17:42)

  • hier ist ein der erste Teil der zweiten Seite. Einige Worte habe ich nicht genau entziffern können:

    Leibzuchtsgeld an seinen Vatter auszubezahlen sodan
    Zweitens haben die Ankäufer das Guth am Laumertz
    Pump genant, auf Primo May Achtzehnhundert und
    dreyzehn, mit allen Lasten und erlasten Recht und
    Gerechtigkeiten wie es in seinen Lücken und Pfühlen
    gelegen ist, für die Summe von Achtun
    virzig hundert Francs schreibe Sech
    =zehn hundert Reichsthaler, den Reichsthaler
    clegirth zu Sechzig Stüber gerechnet, von
    den Gebrüdern Johann und Peter Dalbek
    Für sich und ihre Nachkommen erblich an sich
    gekauft in laufenden coursirendem Gelde, wie
    es in gemeinen Leben in Handel und Wandel
    empfangen und ausgegeben wird zu bezahlen
    und ???????
    Drittens Ankäufer auch bei dem Antrit des Guths auf May Acht=
    Zehnhundert und dreyzehn auf Abschlag des Ganzen
    Kaufchällings Steuer hundert Reichsthaler Baar bezahlen
    Den Rest davon aber muß dan stehen bleiben, bis nach einem
    Gottgefälligem Absterben ihres Vatters und hatt!

    mfg
    Erwin W.
    preussen_fan

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • hallo Helmut, liebe AltpostgeschichtlerInnen,
    ich habe jetzt zur Übung den gesamten Text des Kaufvertrages transskribiert. Bei einigen Worten bin ich mir nicht sicher. Vielleicht kann jemand Verbesserungen vorschlagen.
    Da ich schon selber im ersten bisher veröffentlichen Teil verbessert habe, füge ich nachfolgend noch mal den vollständigen Text ein. Die Rechtschreiung habe ich original beibehalten. Die Zeilenaufteilung entspricht ebenfalls dem Original.


    Im Namen Gottes!
    Thun kund und fügen hiermit Jederman besonders
    denen es von Nöthen zu wissen, daß die Gebrüder
    Johann und Peter Dalbek sich vereinigt
    Ihr Erb und Eigenthum am Taumerrtz Kamp genannt
    liegend zu der Honschaft Krehwinkel Mairie und
    Canton Velbert ,wie dasselbe Ihnen durch Loos
    gefallen, Ihrem Bruder und Schwägerin Ludgerus
    Dalbek und desse Ehefrau Anna Catharina
    Endemann zu verkaufen beschlossen und beschie=
    den wie folgt als
    Erstens erhält des Verkäufers und Ankäufers Vatter
    Zu seiner ordentlichen angemessenen lebensläng=
    lichen Leibzucht von den Siebenhundert Reichsthalern
    welche für Ihn zur Sicherheit in den zu stunden gekom
    =menen Artikeln bei seiner Gütertheilung unter
    sämtlichen Kindern im Jahre achtzehnhundert und
    Eilf festgesetzt worden sind jährlichs und alle Jahr
    bis zu Ende seines Lebens vom Hundert drey
    Und ein halb Procent zugewiesen welches von der
    ganzen Summe vierundzwanzig und einen halben
    Reichsthaler ausmacht wovon ein Leibzüchter aber
    wieder schuldig ist, nach den damit zu Stand gekommen
    Artikulen einem abgenden Kinde wieder fünf
    Reichsthaler jährlichs und alle Jahre bis zum Ende seines
    Lebens auszubezahlen. Und weill Ihm Ankäufen
    Damals bei der Theilung keines seiner elterlichen Güter
    Durchs Loos gefallen, so hat er jährlichs als ein
    Abgehendes Kind die für Ihn bestimmten fünf Reichs
    =Thaler bis zu seines Vatters Tod zu genießen und
    Im ganzen durch den mit seinem Bruder getroffenen
    Kauf nach Abzug der für ihn bestimmten fünf Reichs
    = Thaler und Neunzehn Reichsthaler dreißig Stüber Leibzuchts


    Leibzuchtsgeld an seinen Vatter auszubezahlen sodan
    Zweitens haben die Ankäufer das Guth am Laumertz
    Kamp genant, auf Primo May Achtzehnhundert und
    dreyzehn, mit allen Lasten und erlasten Recht und
    Gerechtigkeiten wie es in seinen Lücken und Pfühlen
    gelegen ist, für die Summe von Achtun
    virzig hundert Francs schreibe Sech
    =zehn hundert Reichsthaler, den Reichsthaler
    Clegirth zu Sechzig Stüber gerechnet, von
    den Gebrüdern Johann und Peter Dalbek
    Für sich und ihre Nachkommen erblich an sich
    gekauft in laufenden coursirendem Gelde, wie
    es in gemeinen Leben in Handel und Wandel
    empfangen und ausgegeben wird zu bezahlen
    und müssen!
    Drittens Ankäufer auch bei dem Antrit des Guths auf May Acht=
    Zehnhundert und dreyzehn auf Abschlag des Ganzen
    Kaufchällings Steuer hundert Reichsthaler Baar bezahle
    Den Rest davon aber muß dan stehen bleiben, bis nach einem
    Gottgefälligem Absterben ihres Vatters und hatt!

    Viertens Der Ankäufer von dem im drithen Artikul bemel
    =ten Rest des Kaufschiltings welches Siebenhundert
    Reichsthaler ausmacht, noch an die ablassende Erben
    nach seines Vatters Tode drey hundert Reichsthaler
    nach einer von Ihnen gehörigen zuvor haljährig
    geschennne auf Kündigung zu bezahlen. die Uebrige
    vierhunder Reichsthaler aber kann er als ein mit
    Erbe für sich in Händen behalten, und hat!

    Fünftens Der Ankäufer auch Gerechtigkeit im Dalbei
    häusgen für sich nur sein ??? am Treu vom Wasser zu
    holen und am Teich zu Waschen und sind!

    Sechstens Die Verkäufer auch den Ankäufer von
    dem im Jahre Achtzehnhundert und eilf entworfe
    =nen Original Exemplar wegen der unter sämt
    =lichen Kinder geschehener abtheilung und Verlo
    =sung Ihres elterlichen Vermögens eine gleichlautende

    Abschrift mitzutheilen schuldig und werden
    Kraft ihrer Eigenhandunterschrift sich genöthigt
    finden diesen unentberlichen Akt Ihren Ankäufer
    in Kurzem zu übergeben.
    Zur Urkund Festhaltung ist dieser Verkauf
    von beiden Theilen und in Gegenwart Zeugen
    nach einer deutlich geschehenen Verlesung eigenhändig
    unterschrieben, so gethätigt und geschlossen
    am Laumertz Kamp in der Honschaft Kre
    =winkel Mairie und Canton Velbert
    Achtzehnhundert und Dreyzehn
    den dreyzehnten Merz

    Unterschriften


    eventuell heute unbekannte Begriffe:
    Honschaft:
    frühere bäuerliche Verwaltungseinheit, besonders am Niederrheinischen Eine Honschaft konnte mehrere Dörfer umfassen, bestand aber meist aus Einzelhöfen.

    Kaufschilting:
    finde ich keine Erklärung, kommt aber in anderen historischen Schriften vor, z.B.
    "unschicksame Klausel bey Kaufbriefen, daß der Kaufschilting verloren seyn soll, wenn der Käufer von der katholischen Religion abweichet"

    Leibzuchtsgeld:
    Geldeinheit zur Wertbestimmung des veränderlichen Leibrentenpreises.

    Leibzucht:
    Eine Leibzucht ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hof-übergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird.


    viele Grüße
    preussen_fan
    Erwin W.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Eine Frage habe ich noch:

    Auf der ersten Seite oben links (15 Sols und 75 Cent) ist das dann eine "Notargebühr" die dort gestempelt ist, weil eine Postbeförderung kann ich nicht erkennen.

    Gruß Helmut

  • Lieber Helmut,

    das sind Fiskalstempel - je nach Höhe der Gebühr, die der beurkundende Staat verlangte, war das Schriftstück auf einsprechendem Stempelpapier aufzusetzen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo,
    In Gebühren von solche Stempelpapiersteuer auf freiwillig registrierte Verträge, wahr vermutlich nicht nur die Registrierung, Ausstellung von Dokument aber auch Anzahl der Exemplare gerechnet?
    LG F

    "Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben."
    W. v Humboldt

  • und hatt!


    liebe AltpostgeschichtlerInnen,
    in dem o.a. Vertragstext finde ich mehrere Stellen, in denen ich am Satzende lese: "und hat!" bzw " und sind!".
    1. Weiß jemand, was diese Floskel zu bedeuten hat?
    2. Ich habe vor einiger Zeit den Hinweis auf ein Buch gesehen, in dem auf solche uns heute nicht mehr geläufigen Begriffe in alten Verträgen und Briefen eingegangen wird, weiß aber nicht mehr, wo das war. Kennt jemand das Buch?
    viele Grüße
    preussen_fan
    Erwin W.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • @ Preussen fan

    ich kann es mir nur so erklären dass besagter Satz aus dem Artikel erfolgt ist ... und hatt , das hat ist die Bestätigung. und das müssen die Bestätigung dass die Ausführung noch erfolgen muss

    Der eine Satz wo er als Miterbe die Summe in Händen behalten darf ... und hatt ( er hat also sein Teil des Erbes bekommen )

    nur so ein Gedanke

    Phila-Gruß

    Lulu

  • hallo Zockerpeppi,
    danke für die Idee, ja das könnte eventuell so sein. Es ist oft nicht ganz einfach, diese alten Texte zu verstehen. Allerdings gab es ja auch in solchen Verträgen bestimmte Gepflogenheiten und ich hatte diese Worte schon im Verdacht, so etwas zu sein.
    vielen Dank für diene Antwort
    und viele Grüße
    Erwin W.
    pereussen_fan

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan