Liebe Sammelfreunde
die direkte Paketauslieferung ist sicherlich ein reizvolles Thema. Generell ist in den preussischen Bestellgeldregeln dies mit vorgesehen, jedoch eher nur für "leichte" Pakete. Damit sind nach §57 der Taxverordnung vom 24.12.1824 nur bis 16 Loth schwere Pakete gemeint. Ansonsten wurde nur der Begleitbrief zugestellt, welcher nicht durch den "Empfänger" abgeholt werden konnte und somit auch nicht bestellgeldfrei war. Die Ursache liegt in der Aufbewahrungzeit und der damit verbundenen Regelung zum sogenannten Packkammergeld. Nach der Taxverordnung werden Pakete maximal 3 Tage nach Ankunft kostenfrei gelagert, danach wird es kostenpflichtig.
Aus einigen Städten ist bekannt, dass auch schwerere Paket direkt ausgeliefert wurden. Für Magdeburg wird erstmalig im Jahre eine direkte Paketauslieferung "organisiert". Dazu die 4 Ausschnitte aus den Amtbättern der Stadt welche ich bisher gefunden habe.
Bild 1 + 2 aus Amtsblatt 33 vom 16. August 1856
Bild 3 aus Amtsblatt 49 vom 06. Dezember 1856
Bild 4 aus 2, Außerordentliche Beilage zum Amtsblatt 46 vom 15.November 1862
Vielleicht finden sich erstmal noch mehr so kleine Hinweise...
Michael zeigte uns hier schon einmal einen solchen Brief - vielleicht fügt er ihn später hier nochmal mit ein.
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Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf