• Hallo zusammen,

    mit den CH-Strahlstempeln lässt sich die Optik des anbei um 5 Rappen auffrankierten Ausland-Streifbands natürlich - um Längen - nicht vergleichen. Aber auch bei solchen Rundstempel-Abschlägen darf man sich dessen erfreuen. Hier gelaufen an die Werkzeugfabrik Heinrich Hessenmüller in Ludwigshafen a.Rh.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • Jedes Stück hat sein schönes. Es muss nicht immer eine Zürich 4, Basler Taube oder 1 Kreuzer Bayer schwarz sein. Es soll Freude bereiten und nicht immer nur den anderen gefallen.

    Mir gefällt, ein schönes sauberes Exemplar.

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Brief: Brief aus Schaffhausen (Schweiz) vom 21. Januar 1869, an einen Forwarder nach Augsburg gesandt (Stempel des Forwarders auf der Rückseite des Briefes). Dieser gab den Brief als Frankobrief innerhalb Augsburg am 23. Januar 1869 auf.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo zusammen,

    man muss sich das mal überlegen: Da wurde der Postzwang länderübergreifend auf fast 300 km ausgetrickst... vermutlich nicht nur das eine Mal. Dass dies unverblümt mit dem Firmenstempel des eigentlichen Absenders auf der Briefvorderseite geschehen ist und insofern ohne Verletzung des Briefgeheimnisses geradezu offenkundig war, würde einen ja schon mal interessieren, ob derartiges je einmal Konsequenzen gehabt hat bzw. dem behördlich nachgegangen worden ist.

    Viele Grüße

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Lieber Tim,

    das mit dem Absenderstempel war so eine Sache - die Aufgabepost hat es nicht interessiert, weil sie eine Leistung erbrachte, für die sie korrekt bezahlt worden war (einfacher Ortsbrief = 1x).

    Diese Absenderstempel hatten nur den Sinn, im Falle von unbekannten Empfängern, bzw. einer Annahmeverweigerung den Job der Post leichter zu machen, indem diese den Brief dann nicht dem Forwarder, sondern dem eigentlichen Absender direkt zuspedieren sollte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Ralph,

    ich zitiere aus post3841 im thread der MiNr 2, 3 Kr. blau - Druck und Plattierung: "Wer verschlossene Briefe nicht seiner Post zum Transport aufgibt, der hat die Postverwaltung halt betrogen" und im post3843, "...dass dergleichen Contraventionen Straftaten waren und keine Bagatelldelikte (Kavaliersdelikte)." Der Postzwang besagt, dass aus dem Ausland eingehende Briefe bei der nächsten inländischen Post einzuliefern waren. Der von Hermann gezeigte Brief ist mit dem Trockensiegel des in der CH ansässigen Absenders verschlossen, also eindeutig entgegen dem Postzwang und eindeutig zum Schaden der Post 300 km quer durch Bayern befördert worden. Jetzt frage ich mich schon, warum das die Aufgabepost in Nürnberg nicht hätte interessiern sollen, die nicht hätte Aufgabepost sein dürfen.

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

    Einmal editiert, zuletzt von Pälzer (1. April 2021 um 15:45)

  • Lieber Tim,

    wenn es für die CH dieses Postgesetz gab, was ich nicht weiß, dann war es natürlich eine Contravention.

    Aber dergleichen gibt es viele (ich habe sicher 50+ davon) und viele davon zeigen den Absenderstempel mit dem Ort, der nicht Ort der Aufgabe war.

    Ich denke, dass die Post damals über das hinweg gegangen ist - eine Strafbarkeit lag ja im Land der Aufgabe vor, nicht in Bayern (außer man hätte einen bayer. Briefe zu 6x näher an den Zielort geschleppt, so dass ein Versand nur 3x kostete, das gibt es und habe ich auch). Bei den Volumina, die gerade an bedeutenderen Postorten aufkamen, und Augsburg war eine davon, hat man diese Poststück "durchgekloppt" und gar nicht auf etwaige, fremde Firmenstempel geachtet hat. Anders ließe sich die Menge solcher Briefe gar nicht erklären.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hier kann ich Ralph nur recht geben.

    Ich kenne unzählige solcher Briefe die entweder über Kantonsgrenzen, Landesgrenzen oder gar über ganze Kontinente gebracht wurden. Es war grundsätzlich nicht verboten dies so zu tätigen. Auch habe ich bisher keine solche Weisung oder Verfügung gesehen die dies so beschreibt oder verbietet.

    Auch heute nicht als ich wieder einmal im Postarchiv war und etliches zu Gesicht bekam was mehr wie nur interessant ist. 😜


    Schade ist nur, das nicht mehr alle Verfügungen erhalten geblieben sind und gewisse Fragen nie restlos beantwortet werden können.....

  • Lieber Ralph,

    ich habe natürlich nicht vom Schweizer Postzwang gesprochen. Dass der Schweizer in Schaffhausen auch in der Schweiz ein Delikt alleine dadurch begangen hat, dass er seiner verschlossenen Briefe nicht dort, eingeliefert hat ist eine gesonderte Sache, die er ggf. dort zu verantworten hatte. Der Delikt in Bayern beginnt - wie schon zuvor geschrieben - auf jeden Fall ab da wo er seine verschlossenen Briefe nach dem deutschen Recht nicht an der nach Grenzübertritt nächsten Poststation eingeliefert hat.

    Dafür war er formalrechtlich selbstverständlich von Bayern zu kriegen:

    Artikel 4 des Bayerischen Strafgesetzbuches sah dazu wie folgt vor: Ausländer werden nach gegenwärtigem Strafgesetzbuche gerichtet, wegen aller innerhalb der Grenzen unseres Königsreiches verschuldeten Verbrechen und Vergehen, wegen der im Ausland begangenen Rechtsverletzungen hingegen nur alsdann, wenn dieseben an Uns selbst, an dem baierischen Staate oder an einem Unserer Unterthanen verübt worden ist. Damit steht der Delikt auf deutschem Boden formal klar, unabhängig davon, dass die Verfolgung des Täters (eher) schwierig gewesen sein mag.

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Tim

    Steht deine Aussage diesbezüglich in irgendeiner Art und Weise in einer Postweisung oder Postverfügung? Wenn ja, kann man diese irgendwo einsehen?

    Dies wäre wirklich interessant.

    Denn wenn dies nur im allgemeinen Gesetz steht, muss es nicht zwingend auch für das Postwesen gelten.

  • Hallo St.G.

    im Moment habe ich das leider nur für Preussen vorliegen: § 6 des preussischen Postgesetzes vom 5. Juni 1852 im Anhang.

    https://reader.digitale-sammlungen.de//de/fs1/object…9358_00005.html


    In Bayern dürfte das grundlegend nicht anders geregelt gewesen sein, möglichwerweise war das über den DÖPV gekoppelt. Da bin ich aber dran.

  • was heisst das 2. Wort in der 5 Reihe?


    Noch was Tim, wie soll ein privater Mensch, sagen wir von CH die preussischen Postgesetze kennen?

    Ich finde bis heute ja nicht mal alle inländischen Vorschriften zusammen. Hahaha