Verehrte Freunde,
ich möchte einen innerbayerischen Nachnahmebrief zum DÖPV-Tarif ab 1858 vorstellen, der die m. E. für Bayern ungewöhnliche Kombination aus Nachnahme und Insinuation durch die Post darstellt.
Er wurde am 16.5.1859 vom Boten des Bezirksgerichts Aichach der dortigen Postexpedition insinuiert, allerdings nach Abgang. Das schließe ich daraus, dass der Ortsaufgabestempel (etwas schlecht lesbar) erst am 17.5. abgeschlagen wurde.
Der Nachnahmebetrag lautete auf 1 fl 5 x, die als Taxe für eine Amtshandlung bei Gericht angefallen waren.
Wann der Brief in München - am 18.5. nämlich - angekommen ist, erfahren wir nur aus dem Präsentationsvermerk im Briefinhalt, ein Ankunftsstempel wurde in München nicht abgeschlagen.
In München quittierte der Postbote Leimböck auf dem Brief, dass er 1 fl 18 x erhalten habe.
Und an dieser Stelle benötige ich Hilfe.
Wenn ich meinen Hörter richtig verstanden habe, dann fielen für die 2. Entfernungsprogression (Aichach lag nach einem zeitgenössischen Fahrpost-Meilenzeiger 5 Meilen von München entfernt) 7 x Minimaltaxe und 3 x Procuragebühr, ebenfalls Minimum, an.
Es fehlen zum von der Post erhobenen Betrag also 3 x.
Eine Insinuationsgebühr möchte ich nach meiner Kenntnis des in der Prozessordnung und zahlreichen Verordnungen (nicht postalisch!) geregelten Insinuationsverfahrens ausschließen. Außerdem läge diese dem Gerichtsboten zustehende Insinuationsgebühr üblicherweise bei 4 x und müsste im Nachnahmebetrag schon enthalten sein.
Was also dann? Zustellgebühr? Franko für einen Postvorschussrückschein?
Auf welcher Leitung stehe ich?
Viele Grüße aus Erding!