Lieber Klaus,
ein feines Stück - habe auch so etwas in der Sammlung und ergötze mich jedesmal an ihm.
Zu den Taxen: 14x für Bayern bis Lindau waren korrekt - das Regulativ vom 1.1.1843 galt nur für innerbayerische Sendungen und nicht für Auslandsbriefe (rein wie raus), daher war das von dir genannte Maximum von 12x hier nicht zu taxieren.
Die Schweiz hatte auf Wegstunden umgestellt und berechnete ab der Grenze 6 Schweizer Kreuzer für Briefe über 25 - 40 Wegstunden (2x bis 10, 4x über 10-25, 6x über 25-40 und 8x über 40 Wegstunden), wobei eine Wegstunde 4,8 km waren. Rechne es mal aus.
Strohmuster waren nicht anhängbar, da sie hinsichtlich ihrer Feinstruktur schon nach wenigen Transporttagen dieselbe im Postsack verloren hätten und der Sinn der Übersendung eines Musters damit arg gelitten hätte.