Hallo Postarchiv,
dies ergibt sich u.a. aus dem Verordnungsblatt vom Mai 1851. Es bestand kein Frankozwang (Rekommandirte Briefe mußten aber frankiert werden). Die Frankirung konnte auch mittels Marken geschehen, war also auch in Bar möglich. Ein Taxzuschlag wurde nicht erhoben. Nichtfrankirte Briefe waren in Silbergroschen zu taxiren.
War die Frankierung mit Marken ins Ausland auch schon ab Mai 1851 ins Ausland erlaubt, oder nur bis zur Postvereinsgrenze?
Viele Grüsse
Christian