Hallo Bayernfreunde,
heute kam ein Brief bei mir an, über den ich mich besonders gefreut habe - weil ich so etwas aus der Vormarkenzeit noch nicht hatte und weil er gut in meine Sammlung der bay. Fingerhutstempel passt:
Es handelt sich um einen Portochargébrief vom 6.8.1833, der erst am 13.8.1833 vom Appellationsgericht Aschaffenburg an die Gräflich Kastellische Standesherrschaft in Kastell lief.
Mit dem Brief wurde eine Klageschrift übersandt. Das erklärt das Gewicht des Briefes von über 2 1/2 Loth bis 3 Loth. Hierfür fielen Postgebühren von 21 Kreuzern an.
Die Chargégebühr von 4 Kreuzern hätte vorschriftsmäßig vom Absender bezahlt werden müssen. Der Absender war jedoch offensichtlich nicht bereit, die Chargegebühr zu bezahlen. Die 4 Kreuzer wurden deshalb vorschriftswidrig zusätzlich zur Postgebühr von 21 Kreuzern in Auslage genommen. Der Empfänger bezahlte also insgesamt 25 Kreuzer.
Viele Grüße
bayern-kreuzer