Die Fremdentwertung kam dadurch zustande, dass die Rückantwort bereits durch den Absender frankiert wurde, da er wissen wollte, ob die Postanweisung zur Auszahlung kam.
Die Empfangsbestätigungskarte war ab 1899 lediglich an den Anweisungsformularen (ohne Wertstempel) angefügt. Es gibt also keine PAW-Ganzsachen mit anhängender Karte. Anbei ein Formular, wie es in Gänze aussah.
Es gibt auch bayr. Empfangsbestätigungen mit "Fremdmarken".