Postalische Info's zu Magdeburg um 1850

  • Lieber Magdeburger,

    ich wiederhole mich gerne - das sind ausnahmslos hochinteressante Fakten, die du uns hier präsentierst, und sie treffen mit Abweichungen sicher auf viele Lokalitäten der Zeit zu, so dass man es nicht nur auf Magdeburg allein beziehen muss, sondern die Zeichen der Zeit extrahieren kann.

    Liebe Grüsse von deinem geneigten Leser bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammelfreunde

    im Posting 17 + 18 hatte ich teilweise die Tätigleitsbeschreibungen einzelner für das 1865? eingestellt.

    Prinzipell gibt es natürlich noch mehr, welche ich nun hier vorstellen möchte:

    Annahme der Packete und Abgangspackkammer
    ...
    Die Annahme der Packete ohne declarirten Werth erfolgt durch die hierzu bestimmten Büreaudiener. Der annehmende Büreaudiener überzeugt sich von der reglementsmäßigen Beschaffenheit der Packete und Adressen, wiegt die Packete und setzt unter den Gewichtsvermerk den Anfangsbuchstaben seines Names und überweist die Sendungen einzeln dem ihm beigegebenen Büreaudiener zum Bekleben. Der beklebende Büreaudiener hat die vom Expeditions-Vorsteher übergebenden Register-Nummern unter seiner Verwahrung eventl.: unter seinem Verschluß zu halten und dafür zu sorgen, daß nur so viele Nummern verbraucht werden, als Packete angenommen und ihm überwiesen worden sind. ...

    Für Verbesserung der Signatur, deren Nothwendigkeit der Beurtheilung des Packkammer-Aufsichts-Beamten resp. Schalterbeamten unterliegt, kann, wenn der Auflieferer die Verbesserung nicht selbst vornehmen will, eine Vergütung von 1 Sgr. pro Packet erhoben werden. Die Verbesserung ist aber erst dann ausführbar, wenn für andere Auflieferer kein Aufenthalt entsteht. Auch zur Verbesserung der Emballage oder des Verschlusses dürfen die Unterbeamten die Hand bieten, so weit dies ohne Anwendung ihrer Privatsiegel, die in den Diensträumen durchaus nicht vorhanden sein dürfen, geschehen kann. Die dafür zu erhebene Gebühr muß in jedem einzelnen Falle von dem Packkammer-Aufsichts-Beamten resp. Schalterbeamten festgesetzt werden. ...

    In den Niederlage-Räumen wird der Dienst von einem Packmeister versehen, welcher die Uebernahme, Aufbewahrung und Uebergabe der ordinairen Poststücke besorgt; derselbe nimmt die aufgelieferten Packete von der Packetannahmestelle, resp. von der Verlesestelle und der Stadtpostexpedition gegen summarische Quittung in den Ueberweisungsbüchern usw. in Empfang, sortirt sie coursweise und ist für die gesicherte Aufbewahrung und Weitergabe verantwortlich. Er hat mittelst eine für den betreffenden Dienstabschnitt aufzustellenden Abschlusses den Verbleib der ihm übergebenen Packete nachzuweisen und schriftlich anzuerkennen, wenn ein Packet beim Verlesen fehlt. Die Conducteure und Postillione haben über die ihnen übergebenen Stücke in den Fracht-Manualen für die abgehenden Posten usw. zu quittieren. Die zur Dienstleitung anweisenden Büreaudiener leisten beim Sortieren und Ordnen der Stücke Aushülfe und müssen auch bei dem Verlesen der Posten usw. zugegen sein. ...

    Das Verlesen und die Uebergabe der mit den Posten usw. abzusendenen Packete besorgt der mit diesem Geschäfte nach dem Stundenplan beauftragte Beamte. Zum Zweck der Uebernahme ist den Conducteuren und Postbegleitern der Zutritt zur Niederlage und zu den Courslagerräumen gestattet. Die Conducteure usw. haben die Packete zum Verlesen stationsweise zu ordnen und hat der Packmeister du jour dafür zu sorgen, daß die mit den Eisenbahnzügen zur Versendung gelangenden Packete mit den Stationszetteln nach den ausliegenden, vom Expeditions-Vorsteher der Packet-Abfertigungs-Expedition current zu haltenden Beklebungs-Tabellen beklebt werden. Der Packmeister hat für die Bereithaltung geschnittener Stationszettel zu sorgen. Zu welchen Zeiten die Karten resp. die Kartentaschen und Bunde mit den Begleitbriefen von der Fahrpost-Abfertigungs-Expedition zum Verlesen zu überweisen sind, muß ein für alle Mal zwischen den betreffenden Expeditions-Vorstehern vorher verabredet werden; es wird im Allgemeinen eventl. nur festgehlten werden müssen, daß die Ueberweisung in Abtheilungen erfolgt, damit die Uebergabe mit Sicherheit stattfinden kann.
    ...

    Ankunft einer Personenpost

    Der Packkammer-Unterbeamte begiebt sich unmittelbar bei der Ankunft der Post an den Wagen, öffnet die Thür und giebt, wenn Personen darin sind, laut an:

    „Post-Station Magdeburg. Die Passagierstube befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Posthofes“

    Demnächst öffnet der Unterbeamte in Gegenwart des verlesenden Beamten und des Postillions das Vordermagazin, läßt den Postillion den Briefbeutel- und Fahrpostbeutel-Cours-sack herausnehmen und führt den Postillion zunächst zur Briefpost-Decartirungs-Expedition und dann mit dem Fahrpostbeutel-Courssack nach der Fahrpost-Decartirung, nachdem der Unterbeamte das Magazin wieder vorständig verschlossen hat.

    Nach der Rückkehr beider erfolgt, alsdann das Ausladen der Wagenstücke mit declaritem Werthe, der Post- und Passagierstücke, welche letztere baldmöglichst den Reisenden ausgehändigt werden müssen, ... Vor der Abfahrt der Wagen nach den Remisen müssen alle Packräume verschlossen werden und muß die Ueberzeugung erlangt sein, daß die Beschaffenheit des Wagens durchaus eine gute ist, auch die Reserve-Utensilien vorhanden sind.
    ...

    ...gleich geht es weiter

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde

    nun noch der Teil 2

    Packetbestellung
    Die Packetbesteller haben die übernommenen Poststücke, von deren tadelloser Beschaffenheit sie sich genau zu überzeugen haben, nach der einzuschlagenden Fahrtour zu sortieren und persönlich zu verladen, auf die gute und anständige Beschaffenheit des Wagens zu achten und die Postillione hinsichtlich ihres dienstmäßigen Verhaltens zu überwachen. Sie haben in dieser Beziehung die Pflichten eines Conducteurs wahrzunehmen und jede Unregelmäßigkeit zur Anzeige zu bringen. Der Schlüssel zum Fourgon muß sich stets im persönlichen Gewahrsam des Packetbestellers befinden und während der Dienstleistung an einem um den Hals hängenden Riemen getragen werden.
    Die Bestellkarte muß der Packetbesteller auf jeder Tour mit sich führen. In dieselbe müssen die Berichte über die Bestellung sofort oder unmittelbar nach beendigter Fahrt eingetragen sein. ... Die Packetbesteller haften für die übernommenen Packete bis zur ausgeführten Bestellung oder bis zum Nachweise der Rückgabe.

    Die Dauer der Fahrt ist lediglich von dem Umfange der Bestellgeschäfte abhängig.
    ...

    Briefannahme
    Bei der Briefannahmeexpedition sind folgende Bücher zu führen:

    • das Annahmebuch für recommandirte Briefe,

    • das Franco-Controll-Journal zur Briefpostabfertigungsexpedition,

    • das Journal und

    • das Conto über ereditirtes (= vorschießen) Franco,

    • die Recapitulation über creditirtes Franco,

    • das Register über Einnahme und Ausgabe an Freimarken und Franco-Couverts,

    • das Geld-Ausgabe-Conto über Büreaukosten,

    • das Abrechnungsconto mit der Hauptkasse,

    • der tägliche Abschluß,

    • das Abschluß-Conto,

    • das Geschäfts-Regulativ und Geschäfts-Notizbuch,

    • das Inventarium-Register,

    • das Controllbuch für die amtlichen Schriftstücke,

    • das Überweisungsbuch der zur Circulation bestimmten Schriftstücke,

    • das Verzeichnis der bei der Expedition beschäftigten Beamten und Unterbeamten,

    • das Controll über den Tagesstempel,

    • der Abschluß bei Stellvertretungen,

    • das Conto über deportirtes Botenlohn,

    • das Register über die Einnahme und Ausgabe an Wechselstempel-Marken und gestempelten Wechselblankete,

    • das Verzeichnis der Schluß- und Abgangszeiten bei den Posten resp. Posttransporten.

    ...

    Obliegenheiten bei dem Abfertigungsdienst
    Die von der Briefannahmeexpedition zur Briefpostabfertigungsexpedition gelangenden Briefpostgegenstände müssen, gleichviel ob sie mit der nächsten oder erst mit einer später abgehenden Post abzusenden sind, in Ansehung der deutlichen Stempelung und genügender Entwerthung der Freimarken und Franco-Couverts controllirt und demnächst in die Fächer der Expeditionsschränke sortirt werden. Hierbei ist genau darauf zu halten, daß die Briefe nicht in die Fächer hineingeworfen, sondern neben einander aufrecht hingestellt werden. Ganz besondere Aufmerksamkeit liegt den Abfertigungsbeamten in Betreff der richtigen Spedition ob, welchem Zweck die Expeditions- und Speditions-Notizen, so wie die sonstigen Handbücher, die für jeden Beamten ausliegen müssen, nach den Gruppen und sonstigen dienstlichen Mittheilungen gehörig current zu halten und genau zu beachten sind.

    Die bezüglich der Angabe der Distrubutionsorte auf den Briefen etwa nothwendigen Änderungen dürfen nicht mit Blaustift oder anderen leich verwischbarem Material, sondern müssen stets mit blauer Dinte niedergeschrieben werden.

    Sind mehr als 11 Briefe nach einer Distrubutions-Postanstalt vorhanden, so ist unter Berücksichtigung der Generalverordnung vom 8. Dezember 1867 (Postamtsblatt von 1867 pag: 276) ein Briefpostbund zu fertigen. ...

    Die von den Unterbeamten in Bunde zu verpackenden gewöhnlichen Briefe müssen denselben von dem Abfertigungsbeamten gehörig geordnet zur Fertigung der Briefbunde von Hand zu Hand übergeben werden. Unter keinen Umständen ist den Unterbeamten zu gestatten, die Briefe aus den Fächern selbst herauszunehmen. Bei dem formiren der Bunde, das möglichst unter den Augen der Abfertigungsbeamten geschehen muß, ist genau darauf zu achten, daß auf dem Tische, an welchem die Verpackung erfolgt, keine anderen Briefe sich befinden, welche unrichtig mit eingeschlossen werden lönnten. Die gefertigten Briefbunde, auf denen das vom Abfertigungsbeamten empfangene Etiquette aufgebunden sein muß, müssen sofort demselben zurückgegeben werden, von diesem numerirt, geordnet aufbewahrt und beim Schluß der Post eigenhändig in die Briefbeutel gelegt werden.
    ...

    Und da ich jetzt zu faul bin die Tabelle mit den "Angestellten" des Postamtes hier irgendwie versuche einzustellen, hänge ich diese als PDF-Datei an.

    Viel Spass beim Lesen wünscht

    Ulf

  • Lieber Magdeburger,

    toller Job von dir! :P

    Was ich nicht wusste, dass erst über 11 Briefen ein Bund gefertigt wurde. Ob das für andere Postverwaltungen auch zutraf, wäre noch zu klären.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch

    leider habe ich die angesprochene Verordung zu den Briefbunden nicht. Auch durch diese Angabe bezweifelte ich ebenfalls das Jahr 1865. Die Frage wäre ja, wie sah es vor der Verordnung in Wirklichkeit aus.

    Soweit ich bisher herausbekommen hatte, wurden Briefe nach Kursen sortiert und dann in Briefbeutel verpackt. Inwieweit an den gedachten Zielorten z.B. eine weitere Sortierung in entsprechender Weise vorliegt ist zu vermuten. Diese Vorgehensweise muss schon sehr lange bestanden haben, den die Packkammer in MD, zumindesten ab 1837 funktionierte im Prinzip ähnlich.

    Leider habe ich dazu auch nicht mehr gefunden. In den Unterlagen bei mir ist häufig die Briefpost ein wenig stiefmütterlich.
    Die Ursache wird sein, dass die Vorgehensweise sich wahrscheinlich nicht groß änderte. Die Ausnahmen, wie Rekommandation, per Expressen usw. wurde laut Unterlagen in MD schon 1851 von der Packkammer erledigt.
    Ein Grund wird gewesen sein, das Einlieferungsscheine bei der Relommandierten Briefen in Preussen ab Mitte 1848 "kostenfrei" waren - und Einlieferungsscheine bei Paketen "normal" waren. Es entfiel das Ausfüllen irgendwelcher Formulare (Ausnahmen sind die zu führenden Bücher) so an dem Briefpostexpeditions-Annahmefenster.

    Per Expressen-Briefe wurden zu dieser Zeit durch einen Bürodiener der Packkammer bestellt.
    Allerdings kann es nicht während der gesamten Zeit so gewesen sein, den in der vorhin eingestellten PDF-Datei werden Eilbriefträger genannt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Lieber Magdeburger,

    Zitat

    Ein Grund wird gewesen sein, das Einlieferungsscheine bei der Rekommandierten Briefen in Preussen ab Mitte 1848 "kostenfrei" waren

    inkludierte die Recogebühr von 2 Sgr. nicht die Ausfertigung des Postscheins, oder war das trennbar in Preußen?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch

    ich habe die Verordnung nochmals herausgesucht.
    Die Rekommandation kostet 2 Sgr wie Du schon richtig vermerkt hast.
    In Preussen war es jedoch so, dass diese Gebühr ab 01.07.1848 entweder vom Empfänger oder Absender bezahlt werden konnte. Zur Markenzeit wurde die 2 Sgr bei Verwendung von Freimarken durch den Absendern so häufig mit dargestellt.
    Ein Zwang diese mitzuzahlen hatte der Absender jedoch nicht mehr.

    Vor dem 01.07.1848 mußte der Absender diese Gebühr immer tragen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Lieber Magdeburger,

    dann bekam ein Absender eines rekommandirten Briefen auch dann einen Postschein, wenn er die 2 Sgr. Gebühr gar nicht zahlte? Gibt es Postscheine, die dieses Verfahren zeigen? Also Berlin - Köln für Franko 3 Sgr. und für Reko 0 Sgr.. Das ist interessant und ich wußte das nicht. Danke für die wertvolle Info!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber Bayern Klassisch

    soweit ich weis, wurden immer Postscheine ausgestellt - allerdings immer ohne Gebühr, bzw. Werteindruck nach in KRraft treten der Verordnung. Ich habe mal schnell dazu den Thread zu den Postscheinen durchgesucht - leider keinen für einen Reko-Brief gefunden.
    Die von PS 1848 waren ja noch mit Werteindruck von 2 Sgr, welche gestrichen wurde. Die späteren haben kein Werteindruck mehr.

    Leider habe ich hierzu keinen Postschein. :(
    Vielleicht jemand anders einen und kann einen solchen zeigen.

    Insgesamt ist dies sowieso auch eine spannende Frage, ob solche Briefe auch aus dem "Briefkasten" kommen und wie hier die Verfahrensweise gewesen wäre. Der PS war ja eine Quittung und ohne Vorlage eines solchen, ist ein Nachweis der Einlieferung garnicht gegeben.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    P. S. Hier hatte ich schon einmal Teile aus der Verordung eingestellt:
    PS-Schein

  • Lieber Magdeburger,

    ich habe mich auf immer gefragt, wie man das macht, wenn ein rekommandirtes Schreibend ohne Bezug zum Aufgeber quittierte, also einen Schein dafür ausstellte. Vlt. taucht mal irgendwann so ein Schein auf, wenngleich ich da meine Zweifel habe, weil sie bei der Post nach 5 Jahren vernichtet worden sein dürften. :(

    Danke für den Gedankenaustausch und Link. :)

    Schönes WE und liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    • Offizieller Beitrag

    Liebe Freunde,

    eine interessante Frage, ob man einem Einlieferungsschein ansehen kann, ob der Absender die Reco-Gebühr bezahlt hat.

    Bei dem folgenden Einlieferungsschein gibt es unten ein Feld für baar bezahltes Franco. Eine Möglichkeit zum Eintragen der bezahlten Reco-Gebühr gab es auf diesem Schein nicht.

    Dieses Feld ist hier leer geblieben. Zwei mögliche Ursachen kann ich mir vorstellen: Die Recogebühr war nicht bezahlt worden. Oder es wurde mit Marken frankiert.

    Bei dem folgenden Brief setzen sich die 3 Sgr. Portoforderung aus 1 Sgr. Brieftaxe und 2 Sgr. Reco-Gebühr zusammen. Absender war die Kreisgerichtscommision Lautenburg. Vermutlich waren es häufig solche Behörden, die die Reco-Gebühr vom Empfänger bezahlen liessen.

    Viele Grüße
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,

    vielen Dank für das zeigen dieser Postscheine.

    Zitat

    Dieses Feld ist hier leer geblieben. Zwei mögliche Ursachen kann ich mir vorstellen: Die Recogebühr war nicht bezahlt worden. Oder es wurde mit Marken frankiert.

    Bei Bayern wäre dieser Schluß nicht aufgegangen, weil die Gebühr in der Höhe zu notieren war, in der sie anfiel, egal ob ganz oder nur teilweise bezahlt. Es war halt alles ein bisschen anders ...

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammelfreunde

    aus allen mir bekannten Unterlagen geht hervor, dass insbesondere zur Weihnachtzeit die "Post" stark in Anspruch genommen wurde. Der immer weiter zunehmende Verkehr tat sein übriges.
    Hierzu war es immer wieder erforderlich, dass Postämter zusammen arbeiteten.

    Zu diesem paßt folgendes:

    Zur Erleichterung des Geschäftsbetreibes bei dem hiesigen Post-Amte, während der bevorstehenden Weihnachtszeit ist, diesseits für zweckmäßig erachtet worden, vom 15. bis 31.ten j. unter anderen folgende directe Frachtkartenschlüsse einzurichten:

    • Von Sangerhausen nach Magdeburg täglich zweimal, mit beiden Nordhausen-Halle-Personen-Posten

    • Von Magdeburg nach Sangerhausen täglich zweimal, zum Anschluß an den beiden von Halle um 10 Uhr Vorm. und 10 Uhr Nachmitt. abfahrenden Personen-Posten nach Nordhausen

    • von Eisleben nach Magdeburg ein zweiter täglicher Frachtkartenschluß mit der zweiten Nordhausen-Halle-Personen-Post

    • von Magdburg nach Eisleben ein zweiter täglicher Frachtkartenschluß zum Anschluß an dem um 10 Uhr Vorm. von Halle nach Nordhausen abfahrende Personen-Post

    • Von Eilenburg nach Magdeburg mit der um 8 Uhr Vormitt. hier eintreffenden Personen-Post aus Bitterfeld


    Die Königliche Ober-Post-Direction ersuche sich ganz ergebenst, daß dortige Post-amt mit Anweisung hiernach gefälligst versehn und von dem dieserhalb Vertreten mich benachrichtigen zu wollen

    Halle, den 10. December 1852
    Der Ober-Post-Director, In dessen Vertretung Der Post-Rath Rudolphs

    Als kurze Mitteilung wurde hierzu notiert:

    Pr. v. 13/12 52 No 4137
    Der königlichen Ober-Post-direction mit der anzeige gehorsamst zurück zu reichen, dass der erforderlichen Anweisungen deserhalb hier getroffen worden sind.
    Magdeburg, d. 13. December 1852 Postamt Friecke

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde

    das die Arbeit scheinbar nicht von jeder "Person" gemacht werden konnte, zeigt dieser Fund:

    Magdeburg, den 31. Juli 1852
    Betrifft die Besetzung der Brief-Ausgabe und Fahrpost-Expedition 2
    No 2177

    In Folge erhaltener mündlichen Anweisung das Herr Ober-Post-Director Gericke hochwohlgeboren, den Postsecretair Jahns von der Verwaltung der Brief-Ausgabe-Expedition zu entbinden, und ihn als Vorsteher bei der Abfertigungs-Expedition No 2 eintreten zu lassen, verfehlt das Post-Amt nicht, gehorsamst anzuzeigen, daß die dieserhalb erforderlichen Anordnungen getroffen worden sind, der H. Jahns vom 1ten August c. ab die Fahrpost-Expedition No 2 übernehmen, der bisherige Vorsteher dieser Expedition, Postsecretair Aulich dagegen der Fahrpost-Expedition No 1 überwiesen werden wird.
    Die Wiederbesetzung der Stelle des p. Jahns bei der Brief-Ausgabe-Expedition anlangend, so hat das Post-Amt vorläufig dem Postsecretair Schrader, welcher sich von den hier vorhandenen Beamten anscheinend am meisten dazu eignen dürfte, übertragen; ob der p Schrader bei seiner schwächlichen Gewandheit (könnte auch Gesundheit dort stehen - muß ich nochmal prüfen), jedoch den großen Anstrengungen, welche der Dienst bei der Brief-Ausgabe-Expedition erfordert, gewachsen sein wird, dürfte erst durch längere Erfahrung festgestellt werden können.
    Was nun die Dienstthätigkeit betrifft, welche der Beamte bei der Brief-Ausgabe-Expedition entwickeln muß, damit der ordnungsmäßige Geschäftsgang nicht gestört, Schaden und Nachtheil aber verhütet werde, so ist dieser von solchen Umfange, und mit so vielen körperlichen Anstregungen verbunden, daß sie außer dem p Jahn, dessen langjährige Erfahrung, Umsicht und körperliche Gewandheit so leicht bei keinem zweiten Beamten getroffen werden müßte, inderselben Weise wie bisher ohne weitere Hilfe nicht fortgeführt werden kann. Es sind die dem Beamten auferlegten 12 Dienststunden täglich nicht allen, welche die fernern Verwaltung der Expedition durch nur einen Beamten unmöglich machen, sondern es dürfte vielmehr die in den Morgenstunden von 5 bis 10 Uhr zu entwickelnde übergroße Anstrengung, welcher der weniger mit dem Geschäftsgange vertraute, nicht mit der größten Umsicht und Beweglichkeit begabte Beamte unmöglich gewachsen ist, sehr leicht Störungen veranlassen und bedeutende Nachtheile hervorrufen.
    Zur Sicherstellung des Dienstes ist es daher unumgänglich erforderlich, daß der Brief-Ausgabe-Expedition jeden Vormittag von 5 bis 1 Uhr eine Hilfe gewährt werde, theilweise damit der gevorderte Geschäftsgang nicht gestört werde, dem aber auch um dem Beamten noch übergroßen Anstregung diejenigen Ruhe gewähren zu können, welche allein ihn zur weiteren Ausübung seiner Pflichten geeignet und tüchtig machen kann. Diese Hilfe hofft das Post-Amt jedoch aus dem jetzt vorhandenen Beamtenpersonal der Decartierungs-Expedition gewähren zu können, so daß die Überweisung eines besonderen Beamten hierzu vorläufig nicht erforderlich sein dürfte.
    Indem das Post-Amt gehorsamst bittet, die getroffenen Anordnungen geneigt genehmnigen zu wollen, bemerkt es aber ebenmäßig, daß es nicht verfallen wird, später anzuzeigen, ob der p. Schrader in der ihm jetzt übertragenen Stellung zu belassen, oder ob zur Sicherstellung des Dienstes andererseits Einrichtungen erforderlich sein dürfen.

    Als Noiz darauf:

    Magdeburg, 20. August 1852
    An das Königliche Post-Amt hierselbst

    Auf vom Bericht vom 31ten v. M. wird genehmigt, daß nach der auf diesseitiger Anordnung mit dem 1ten d. M. erfolgten Entbindung des Post-Secretairs Jahns von der Verwaltung der Brief-Ausgabe-Expedition und Uebertragung der Vorsteherstelle bei der Fahrpost-Abfertigungs-Expedition Nr. 2 an denselben, der bisherige Vorsteher dieser letzteren Expedition, Post-Secretair Aulich als Assistent der Fahrpost-Expedition Nr. 1 überweisen, und die Stelle des p. Jahns einstweilen dem Post-Secretair Schrader unter Gewährung einer Assistenz in den Vormittagsstunden durch die Beamten der Decartierungs-Expedition übertragen worden ist.
    Der /Tit:/ hat am Schluße dieses Monats wie die p Jahns, Schrader ihre neuen Dienststellen ausfüllen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf