Schiller und Tiedge Stiftung

  • Lieber Altsax,

    ein herrlicher Brief. Gibt es davon noch einen?

    Die Aufgabepost hat ihn portofrei belassen und Bayern durfte im Postverein nicht nachtaxieren, schon gar nicht bei dem vollumfänglich portobefreiten Fürsten von TT.

    Ein Brief vom Fürstenhaus an die Stiftung wäre auch portofrei gewesen - hätte man solch ein Stück, wäre das die perfekte Seite. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Lieber bk,

    zur Eingangsfrage: Innersächsische Briefe der Schiller und Tiedge Stiftung sind nicht allzu selten, weitere nach Bayern gerichtete kenne ich nicht.

    Die vertragliche/sonstige Grundlage der Portofreiheit in Bayern ist mir noch nicht klar: Der Portofreiheitsstempel dürfte ein solcher der Stiftung sein, zumindest kenne ich ihn nicht auf anderen portofreien Belegen. Seitens der sächsischen Post ist kein Vermerk angebracht worden. Nichttaxierung für sich genommen dürfte doch für die bayrische nicht bindend gewesen sein!? Hatte der Fürst denn passive Portofreiheit in Bayern?

    Liebe Grüße

    Altsax

  • Lieber Altsax,

    für Bayern galt: Kamen Briefe aus dem Postverein mit dort gewährter Portofreiheit an, waren sie ohne Taxe zuzustellen. Der Grund lag darin, dass Bayern von einer wie auch immer gearteten Nachtaxe nichts hätte behalten dürfen, da ja stets der Aufgabepost das gesamte Franko und Porto zustand. Bayern war es also wurst, ob einer in Sachsen 12 Kr. notierten, oder nicht. Das Geld ging ja Sachsen flöten, wenn die Portofreiheit überschritten worden wäre.

    Hätte man in Sachsen mit 12 Kr. taxiert, hätte der Fürst zahlen müssen, denn es war ja keine bayerische Gebühr, die im Falle einer Taxierung hätte abgestrichen werden müssen, sondern eine fremde, weil sächsische.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Lieber bk,

    das bedeutet, daß auch bei einer versehentlich unterbliebenen ausländischen (= vereinsländischen) Taxierung seitens der bayrischen Post keine Ergänzung vorgenommen worden wäre. Kennst Du Belege solcher Behandlung?

    Liebe Grüße

    Altsax

  • Lieber Altsax,

    leider kann ich einen solchen Beleg nicht zeigen - die Aufgabeposten im DÖPV waren m. E. recht gewissenhaft. Ab 1861 sollte man nicht mal unterfrankierte Sendungen in Bayern nachtaxieren, wenn dies von der Aufgabepost vergessen wurde. Nur in ganz außergewöhnlichen Fällen (dies wird aber nicht präzisiert) sollte doch nachtaxiert werden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

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