• Werte Sammlerfreunde

    Anbei mein letzter Brief aus dem KR Hannover und dem Abstecher in die AD Staaten.

    Briefhülle von „BUXTEHUDE/ 21 FEBR.“ (Kastenstempel) nach Blumenau bei Wunstorf (KR Hannover). Die 2 graugrünen 1 Gute Groschen Marken (MiNr. 2a) wurden vorausentwertet und entsprechen gemäss Tarif vom 1.10.1850 einem doppelt schwerem Brief (1 bis 2 Loth).

    Kann hier auch das Jahr abgeschätzt werden?

    Gibt es sonst noch was zu korrigieren oder zu ergänzen?

    Danke und Sammlergruss

    Martin

  • Zurückkommend auf die 1 Ggr schwarz mit olivgrünem Netzwerk und Bogenecke mit Zeilenzählnummer 12, findet sich im Auktionskatalog 309 von Corinphila, Los 1836, ein sehr schöner Brief aus dem Jahre 1856 von POLLE.

  • Irgendwie hatte ich diesem Brief bisher keine Beachtung geschenkt; er war halt Beifang.

    Interessant sind dann aber doch ein paar Dinge:

    1. Die linke Marke hat oben rechts einen Plattenfehler im Rahmen (steht leider nicht im Michel).
    2. Der Adressat hat einen der längsten Titel, den man haben kann (ich lese "Oberappellationsgerichtsanwalt").
    3. Das bezahlte Franko ist nochmal neben dem Wort "frei" notiert; sieht man auch nicht so ganz oft bei Hannover.
    4. Da steht noch etwas unter dem Wort "frei". Vielleicht "W.A.G" = Wohllöbliches Amtsgericht"?

  • Hallo Papiertiger,

    schöner Brief!

    Der Plattenfehler ist im Handbuch von Herrn Berger auch nicht erwähnt. Ich sehe den auch zum ersten Mal! Vielleicht eine Druckzufälligkeit?

    Hast Du das Wasserzeichen geprüft? Bei der Nr. 2 kommt kopfstehend vor!

    Gruß Jörg

  • Danke, Jörg!

    Ich habe mich bisher nicht an der Wasserzeichenbestimmung von Marken auf Brief gewagt - es schien mir einfach aussichtslos zu sein. Aber: da man zumindest diesen Brief auffalten kann, kann ich es doch noch einmal mit einer Lichtquelle hinter der Briefvorderseite versuchen...

    VG,

    Papiertiger

  • Hallo,

    hat der Brief auch noch Inhalt?

    Hintergrund: Normalerweise hätte das Amtsgericht Bleckede (wenn dies der Absender ist - das Amtsgericht wurde im August 1852 errichtet) für Dienst-, Straf- und Armen-Sachen Portofreiheit (für Briefe bis 8 Loth Gewicht unabhängig vom Empfänger) genossen - vgl. Zusammenstellung der Portofreiheiten im Kgr. Hannover - Abschnitt D.I.1.

    Ich vermute, dass etwas die Portofreiheit aufhob (evtl. der Inhalt nach Rückfrage oder so), deshalb der Brief gewogen und sowohl das Gewicht als auch die Taxe in Rötel notiert wurde und dann der Brief mit Marken frankiert wurde.

    Ohne Inhalt bleibt dies aber alles Spekulation.

    Gruß, Björn

  • Hallo Papiertiger,

    schöner Brief!

    Der Plattenfehler ist im Handbuch von Herrn Berger auch nicht erwähnt. Ich sehe den auch zum ersten Mal! Vielleicht eine Druckzufälligkeit?

    Hast Du das Wasserzeichen geprüft? Bei der Nr. 2 kommt kopfstehend vor!

    Gruß Jörg

    Hallo,

    den Plattenfehler kann ich aus meiner Sammlung auf einer MiNr. 2 a zeigen. Die Marke lag Herrn Berger vor und bekam damals den bei MiNr. 2 a obligatorischen Zettel "Marken von geringen Handelswert werden nicht signiert" angehangen.

    Der schwarze Stempel aus Bremen weist auf eine frühe Verwendung der Marke hin, vielleicht sogar der 1.1.1852 :)

    Die Marke habe ich in Natura hier, nicht nur virtuell.

    Beste Grüße

    Markus

  • Danke Dir, Markus! Also ein Plattenfehler, wie ich vermutet hatte.

    Auch vielen Dank für die Hintergrundinformationen zum Amtsgericht Bleckede, Björn! Ich glaube, dass Deine Vermutung bezüglich der Beschriftung und Frankierung die wahrscheinlichste ist. Und sie würde auch mit meiner Beobachtung übereinstimmen, dass bei frankierten Briefen der Frankaturwert eher selten neben dem Wort "Frei" zu finden ist.

    Leider hat der Brief keinen Inhalt mehr, so dass wir keine Beweise mehr finden werden.

  • Hallo Papiertiger,

    ich gehe von einem Plattenfehler aus. Vorteilhaft wäre hier, zum sicheren Abgleich, ein Scan mit höherer Bildauflösung von Deiner Marke. Aus weiter Ferne, sieht es gleichartig aus.

    Herrn Berger hatte ich immer einmal wieder Marken mit auffälligen Merkmalen vorgelegt, aber er war in Bezug von "neuen Plattenfehlern" immer sehr zurückhaltend. Zu anderen von mir vorgelegten Marken der MiNr. 2 konnte ich bereits weitere gleichartige Stücke finden.

    Innerhalb einer Prüfsendung hatte ich zwei exakt gleiche Marken der MiNr. 14 beigelegt, davon eine auf Brief und eine auf Briefstück. Zu der auf Briefstück schrieb er: kein bekannter Plattenfehler und zu der Marke auf dem Brief ließ er sich diesbezüglich nicht aus. Einen Hinweis meinerseits gab es nicht. Ich wollte seine Reaktion abwarten. Auf den Sachverhalt sprach ich Ihn aber später nicht an. Herr Berger hatte in seiner aktiven Prüferzeit andere Prioritäten und Qualitäten, als sich um Plattenfehler einen Kopf zu machen.

    Beste Grüße

    Markus

  • Hallo Markus,

    bezüglich der Anerkennung von Plattenfehler gibt es 2 Fragestellungen:

    Wie oft möchte die Arge eine Druckbesonderheit sehen, um sie als PF anzuerkennen?

    Was sagt jetzige Prüfer Herr Jäschke-Lantelme zur Anerkennung von PF?

    viele Grüße

    Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von Klesammler (2. Februar 2024 um 00:24)

  • Hallo Dieter,

    da mußt Du die ARGE und Herrn Jäschke-Lantelme befragen.

    Selbst gehe ich, bei der Entscheidung darüber, ob es sich um einen Plattenfehler handelt oder nicht, lediglich nach drucktechnischen Merkmalen. Hierzu benötige ich keine konkrete Katalogisierung im Michel-Katalog oder in einem Handbuch.

    Beste Grüße

    Markus

  • Liebe Freunde,

    hier ein Ortsbrief von Osterode (Absender aus Alsfeld) vom Dezember 1866 (Angabe innen). Hannover war preußische Provinz, die hannoverschen Marken nicht mehr gültig.

    Ein Ortsbrief kostete nach dem weiter gültigen Tarif 3 Pfg. Bestellgeld und die Aufgabe war nur frankiert erlaubt. War hierbei eine Barfrankatur in Hannover möglich? Die Rückseite ist leer.

    Kann jemand die obere Zeile des franco-Vermerks unten links entziffern?

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,

    da hast du wohl ein Rosinchen geschossen. Ich lese: Per Einlage franco.

    Einlagenbriefe sind alle begehrenswert - wie genau man dort diese Briefe frankierte, enzieht sich meiner Kenntnis, aber es wird schon irgendeiner wissen in dem besten Forum westlich des Urals.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Michael,

    in Hannover betrug das Bestellgeld 3 Pf. für sogenannte Stadtbriefe (am Bestellungsort selbst aufgelieferte Briefe). Dieser Tarif galt in Preussen - wie Du schon oben schreibst - weiter.

    Weitere Informationen hierzu findet man in den (letzten) hannoverschen Dienstinstruktionen von 1863:

    § 242: "... Eine Vorausbezahlung der Bestellgebühr ist nur bezüglich der im Ort der Aufgabe verbleibenden Briefe (sog. Stadtbriefe) und auch nur in dem Falle zulässig, daß an dem betr. Ort die Bestellgebühr für die Herrschaftliche Casse verrechnet wird. Die hiernach gestattete Voraubsbezahlung der Bestellbebühr kann durch Aufkleben von Marken für Kreusbandsendungen beschafft werden."

    Dies bedeutet:

    • Man muss unterscheiden, ob in dem Ort "herrschaftliche Briefträger" (administrationsseitig angestellter Briefträger) oder "Pivat-Briefträger" (vgl. hierzu auch § 235) zum Einsatz kamen:
      • wenn "herrschaftliche Briefträger" (= Bestellgebühr ging an die Herrschaftliche Casse), dann konnte die Gebühr von 3 Pf. durch Marken frankiert werden (musste aber auch nicht)
      • wenn "Privat-Briefträger" zum Einsatz kamen, dann ging die Bestellgebühr direkt an den Postspediteur, der von diesen Einnahmen die privaten Briefzusteller zu bezahlen hatte. In diesem Fall war eine Frankierung mit Marken nicht möglich.
    • Leider kenne ich kein zentrales Verzeichnis, wo pro Ort niedergeschrieben ist, ob es dort "herrschaftliche" oder "private" Briefträger gab.
      • Osterode ist ein kleiner Ort (Ortsbriefe aus solch kleinen Orten sind eh selten)
      • eine administrative Landbriefbestellung wurde in Osterode erst zum 1.2.1868 eingeführt
      • Die ARGE-Hannover betreibt online eine Datenbank zu den hannoverschen Postbediensteten (vgl. Link). In Osterode ist für 1866 kein Briefträger verzeichnet
      • All dies könnte darauf hinweisen, dass in Osterode "Privat"-Briefträger zum Einsatz kamen. In diesem Fall konnte die Bestellgebühr NUR bar bezahlt werden.

    P.S. In §238 wird darauf hingewiesen, dass "Auf die angekommenen Briefe und Adressen (=Paketbegleitbriefe) sind das Porto und die Auslage zusammen in einer Summe, nicht aber die Bestellgebühr zu notieren, ..." (Ausnahmen bilden Express- und Reco-Orts-Briefe)
    -> Dies erklärt, warum üblicherweise auf den Briefen kein Hinweis über das Bestellgeld zu finden ist.

    P.P.S. Was der Hinweis "per Einlage" (Einlagenbriefe) bedeutet, ist mir nicht klar. Ähnliche Hinweise findet man auch mit Marken-frankierten Belegen. Vielleicht kann Ralph dies kurz erläutern.

    Gruß,

    Björn

    Einmal editiert, zuletzt von Welfe (22. März 2024 um 16:07)

  • Hallo Björn,

    du hast ein paar Mal 19XX geschrieben, statt 18XX (wollte ich nur anmerken, nicht dass ein Unbedarfter das dann übernimmt und sich wundert).

    Wie das Verfahren in Hannover war, weiß ich nicht.

    Bei Bayern konnte man ein Bündel von Briefen an einen Ort, aber mehrere Empfänger, unter Kreuzband unter der Adresse der Postexpedition frankieren, wenn die Briefe jeweils als Ortsbrief vorfrankiert worden waren (1 Kreuzer).

    Dann nahm die Abgabepost das Kreuzband ab und prüfte die Frankatur und den richtigen Zielort, entwertete die Marken und gab sie dem Briefträger zur Bestellung mit.

    Bei dem Brief von Michael dürfte die Bezahlung bar erfolgt sein.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Bei Bayern konnte man ein Bündel von Briefen an einen Ort, aber mehrere Empfänger, unter Kreuzband unter der Adresse der Postexpedition frankieren, wenn die Briefe jeweils als Ortsbrief vorfrankiert worden waren (1 Kreuzer).

    Dann nahm die Abgabepost das Kreuzband ab und prüfte die Frankatur und den richtigen Zielort, entwertete die Marken und gab sie dem Briefträger zur Bestellung mit.

    Lieber Ralph,

    dieses Verfahren war mir bisher vollkommen unbekannt. In Preußen war das vermutlich nicht erlaubt, da mir dazu nichts bekannt ist.

    Dieter