TT nach Kgr.beider Sizilien

  • Lieber Ralph

    Danke, das passt. Die 9 waren 9 KrCM die Österreich bei der ersten Versendung als Taxe anschrieben, der Brief wurde dann vom Kirchenstaat abgelehnt und zur Auffrankierung zurückgeschickt.

    Liebe Grüeß Martin

  • Dann möchte ich doch noch die korrigierte Fassung meiner Beschreibung nachliefern.

    1852—1860 konnten Briefe ins Königreich Sizilien nur über Frankreich bis zum Bestimmungsort (P.D.) frankiert werden. Portobriefe mussten sogar über Frankreich geleitet werden, da auf dem Leitweg über die Schweiz und/ oder Österreich Frankozwang bis zur Ausgangsgrenze des DÖPV (Österreich –Kirchenstaat) bestand. Im Taxis Tarifhandbuch vom Juni 1853 ist die Taxe ins Kgr. beider Sizilien mit 3 Sgr. VP plus 2 1/4 Sgr. Kirchenstaat sowie bei Bedarf 1 Sgr. Schweizer Transit falsch angegeben. Damit sollte der Brief dann bis zur Römisch - Neapolitanischen Grenze frankiert sein. Diese Frankierung bis zur Ausgangsgrenze des Kirchenstaats wurde aber vom Kirchenstaat nicht anerkannt. Laut Postvertrag Kirchenstaat/Neapel wurde für einen einfachen Brief bis 1 foglio im Transit durch den Kirchenstaat bis Neapel 38 Grana berechnet, von denen etwa 10 Grana an den Kirchenstaat abzuführen waren.

    Ursprünglich am 17.10.1857 als Portobrief von GERA nach MESSINA via Österreich kartiert und mit 3 Sgr. für Taxis entsprechend 9 KrCM vortaxiert wurde er wegen des Frankozwangs an der Kirchenstaatsgrenze mit dem Vermerk „ muß franko sein“ zurückgeschickt.. Der Brief wurde dann in Gera am 23.10. vom Absender mit 6 1/4 Sgr. mit Marken auffrankiert ( 3 Sgr. DÖPV, 1 Sgr. Schweiztransit und 2 ¼ Sgr Kirchenstaat ) und die alten Taxvermerke 3 und 9 gestrichen. Auf der sächsischen Bahnpost nach Hof wurde jetzt ein Weiterfranko von 3 2/10 Neugroschen notiert.

    Da rückseitig nur die Stempel “Transito per lo Stato Pontificio“ und Napoli 4.Nov. 1857 abgeschlagen wurden, lief der Brief wahrscheinlich nicht über die Schweiz. In Neapel wurde der Brief mit 38 Grana für ein Foglio für den Kirchenstaat und Neapel taxiert, das Weiterfranko von 3 1/4 Sgr. also nicht anerkannt. Die Beförderung nach Messina kostete weitere 7 Grana, so dass der Adressat 45 Grana Porto bezahlen musste, was etwa 68 Krrh. entsprach. Ankunft in Messina nach 23 Tagen am 9.Nov.1857 .