Brief vom 15.02.1866 aus Osthofen an den Postablagebesorger von Groß-Rohrheim. also an den Vorsteher der dortigen Poststelle.
Porto war wegen der Portofreiheit für Bedienstete der Taxis-Post nicht zu erheben (durch den blauen Strich quer über den Brief vermerkt)
Gleicher Absender, jedoch an die Tochter Ida des obigen Postbeamten, die der Portofreiheit nicht unterlag, weshalb der Brief taxiert werden
musste mit 2 Kr. Porto + 2 Kr. Landbestellgebühr: 2/2
Portofreiheit
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Hier ein Brief (Hülle) vom 9.3.1858 aus GELNHAUSEN
An
Kurfürstliches evangelisches Consistorium
zu
HanauK. D. S.
Am Nachmittag um 4-5 Uhr des gleichen Tages war der Brief bereits in Hanau. Die Bahn konnte noch nicht benutzt werden, da die Bahnlinie Frankfurt-Bebra in diesem Bereich erst an 1868 gebaut wurde.