Hallo Peter,
wenn der Vertrag bereits Anwendung zu finden hatte, was ich nicht beurteilen kann, handelt es sich um eine Fehltaxierung. Bei versand über Baden lag Wohlen im 1. schweiz Taxrayon, über Bayern im 2.
Man kann vermuten, daß seitens der schweiz. Post fälschlicherweise Spedition über Bayern angenommen worden ist, obwohl die badische richtigerweise 3 Kr. angesetzt hatte.
Beste Grüße
Altsax