TT - Dienstpost Frankreich

  • Nach dem zwischen Baden und Frankreich am 5. Januar 1857 geschlossenen Postvertrag war die zwischen diesen Gebieten laufende Dienstpost portofrei. Allerdings musste solche Dienstkorrespondenz (abgekürzt: „D.S.“) über sog. „Auswechslungsbüros“ geleitet werden und war dort mit dem roten acht-eckigen Stempel „B.S.P.“ (= BADE SERVICE PUBLIC) zu kennzeichnen.

    Alsdann erfolgte der Postaustausch über den Grenzübergang Straßburg. Dort wurde der rote Grenzübergangsstempel „BADE-STRASBOURG“ auf den Brief abgeschlagen. Auch die Polizeiverwaltung in Rheinhessen nutzte - unberechtigter Weise - diese Beförderungsmöglichkeit, wie die beiden folgenden Briefe beweisen.

    Das Porto hätte normalerweise, d.h. bei regulärer Beförderung, für einen Brief der zweiten Gewichtsstufe 18 Kreuzer betragen. Das war dem Postbediensteten in Mainz auch bekannt, da der Brief handschriftliche, später durchgestrichene, Taxierungshinweise enthält:

    2 pts“ und „ist mit 18 Kr. zu frankieren“.

    Auf welch wundersame Weise der Dienstbrief der Polizeiverwaltung Mainz in die Briefpakete von Baden nach Frankreich gelangt ist, bleibt ein Geheimnis. Ganz offensichtlich nutzte man aber in Mainz den Polizeiapparat zum Schaden der Post leidlich aus.

    Gleiche Regelungen sahen auch die zwischen Bayern und Frankreich geschlossenen Postverträge vor.
    Auch hier genoss also die zwischen beiden Gebieten laufende Dienstpost Portofreiheit und war über ein Auswechslungsbüro zu leiten, in dem der Stempel „B.S.P.“ (= BAVIERE SERVICE PUBLIC) aufgebracht worden ist, den es in vielen Farben und Formen gibt.

    Danach erfolgte der Postaustausch über den Grenzübergang Weißenburg. Dort wurde der rote Grenzübergangsstempel „BAVIERE-WISSEMB.“(OURG) auf den Brief abgeschlagen. Ganz offensichtlich kannte die Polizeiverwaltung Mainz die Bestimmungen der Postverträge zwischen Bayern und Frankreich ebenfalls. Deshalb nimmt es auch nicht Wunder, dass die Polizei aus Mainz – wiederum zum Schaden der Taxis-Post – auch dortige Portofreiheit für sich ausnutzte.

    Beide Dienstsachen sind posthistorisch hoch interessant.

  • Hallo Detlev,

    2 besondere Briefe - beim 1. stritt man sich, ob portopflichtig, oder portofrei. Nicht immer waren Aufgabebehörde und Aufgabepost einer Meinung ...

    Den 2. Brief bekam die Bahnpost in der Pfalz unter den Dienstbriefen zuspediert. Hier wäre die Siegelseite interessant, ob ein Neustadt bzw. Landau - Stempel vorhanden ist - dort kam dann wohl der B.S.P. - Stempel auf den Brief.

    Den Kartenschluß Wissembourg nutzte TT von den 1840er bis 1860er Jahren für Sendungen in diesen Bereich Frankreichs.

    Liebe Grüsse vom Ralph

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