• Lieber Andreas,

    ab 1.1.1861 mit dem neuen Postvereinsvertrag hatte auch Bayern intern seine Dienstesvorschriften zu ändern.

    Muster ohne Wert inseitig waren zu allen Zeiten wie gewöhnliche Briefe zu taxieren (franko und porto möglich) und zwar nach dem Gesamtgewicht.

    Briefe mit Muster mit Wert unterlagen den Bestimmungen der Fahrpost (franko in bar, porto in bar). Erst ab dem 1.2.1874 durfte die Fahrpost in Bayern mit Marken frankiert werden.

    Muster ohne Wert anhängend waren nur gebührenbegünstigt, wenn der Brief selbst unter 1 Loth wog. Ansonsten je 2 Loth nur die einfache Gebühr (franko wie porto). Das "Bündel" musste also so der Post vorgelegt werden, dass diese den Brief UND das ihm anhängende Muster separat gewogen werden konnten (Eine Guldenmünze wog genau 1 Loth - man konnte also selbst zuhause vorwiegen).

    Die Muster hatten den Briefen außen per Bindfaden beigeschnürt zu werden. Briefe wurden nicht offen angeliefert, sondern waren vom Absender zu verschließen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.