Liebe Sammelfreunde
ich eröffne mal einen Thread, welcher allgemein erstmal die Procedure für die Paketversendung darstellen soll.
Allgemein war es Vorschrift, dass Paketen ein Begleitbrief mitgegeben werden mußte. Es reichte hierfür schon eine kleiner Faltbogen. Darauf war die Adresse des Empfängers und die Signierung des Paketes zu notieren. Auf dem Paket und dem dazugehörigen Begleitbrief musste das gleiche Siegel des Absenders angebracht werden.
Bei der Ankunft am Bestimmunhgsort wurde der Begleitbrief vom Briefträger zugestellt. Nach Einführung der Brief-Ausgabestempel, wurde auch erst dieser abgeschlagen. Die Zustellung war kostenpflichtig - Bestellgeld. Der Empfänger nahm nun diesen Brief und ging zum Postamt bzw. zur Packkammer. Nach Vorlage des Begleitbriefes bekam er sein Paket. I. d. R. musste das Paket nach 3 Tagen abgeholt haben, ansonsten hätte es Packkammergeld gekostet.
Die erste Veränderung kam mit folgender Verordnung:
"Stempelung der Paquet-Adressen bei Abholung der Paquete.
General-Circulare an sämmtlich Post-Anstalten.
18 ) Um zu verhüten, daß die bereits an die Empfänger ausgelieferten Paquete den Post-Anstalten nicht nach einiger Zeit zum zweitenmal, auf Grund der in den Händen der Adressaten verbleibenden Adresse, abgefordert werden können, ist schon früher bei einzelnen Post-Anstalten die Anordnung getroffen worden, daß die Paquet-Adresse bei der Präsentation auf der Siegelseite mit dem Auslieferungs-Stempel des Tages, an welchem die Abholung geschieht, bedruckt werden.
Dieses Verfahren, welches zugleich den Vortheil gewährt, daß die Adresse ergiebt, wie lange die Paquete gelagert haben, soll jetzt bei allen denjenigen Postanstalten eingeführt werden, wo nicht schon besondere Stempel, bei der Abstempelung der Adressen bei Abholung der Paquete, in Gebrauch sind, oder wo die Paquete nicht ausgetragen werden, und die Adessanten über den Empfang in eigenen Büchern quittieren müssen.
Berlin, den 09.Juni 1831 Der Gerneral-Postmeister Nagel"
Jedenfalls setzte sich die siegelseitige "Quittierung" nicht durch, so das ein Jahr später folgendes erschien:
"Die Bedruckung des Begleitbriefes mit dem dazu bestimmten Stempel der Post-Anstalt vertritt den Beweis der geschehenen Aushändigung. Zur Bedruckung des Begleitbriefes wird der Aufgabestempel der Postanstalt verwendet, in so fern nicht etwas der Umfang des Geschäftes die Lieferung und Anwendung eines besonderen Paket-Ausgabestempels rechtfertigt, dessen Beschaffung der Ober-Post-Direction überlassen bleibt. Die Abstempelung erfolgt auf der Vorderseite des Begleitsbriefes."
Einige Orte führten sogenannte Packkammerstempel ein. Eine Vorschrift, wie diese auszusehen hatten gab es nicht. Andere Orte nutzen hierfür die normalen Ortsstempel, andere "ausgemusterte" oder aptierte.
Ich hoffe jetzt nicht vergessen zu haben...
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf