In diesem neuen Sonderthema möchte ich gerne Abstempelungen der Poststellen I zeigen.
Die Poststellen I waren jeweils einem Abrechnungspostamt unterstellt. Die Poststellen I hatten grundsätzlich die gleichen Annahmebefugnisse wie Postämter, sie erhielten ebenfalls Bestände an Postwertzeichen, Invalidenversicherungsmarken und Formblätter je nach Bedarf und führten einen entsprechenden Bestand. Mit dem zuständigen Abrechnungspostamt erfolgte eine monatliche Abrechnung.
Die Poststellen I führten einen normalen Tagesstempel mit ihrer amtlichen Bezeichnung zum Nachweis der Aufgabe der Sendungen und ihrer anderen Tätigkeiten, die jedoch einen Zusatz auf das zuständige Abrechnungspostamt enthielten, z. B. „Lungkwitz über Dresden A 28".
Für die anfallenden Dienstgeschäfte und die Kassenführung galt die „Dienstanweisung für Zweigpostämter und Poststellen I“. Die Inhaber führten die Amtsbezeichnung "Posthalter" und waren dienstrechtlich „Beamte im Nebenamt auf Widerruf“.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand en paar Belege zeigen könnte.
Gruß
Rüdiger