Hallo Ralph,
vielen Dank für deine Erläuterungen.
Eine auf Postverträge gestützte Portointerpretation wird es wohl nicht geben. Im Postvertrag Schweiz Taxis von 1852 steht nichts von 6 Kreuzern. Kann ja eigentlich auch nicht, da Taxis Mitglied im Postverein war. Vielleicht hat auch der schweizer Postler die 20 ignoriert und ging davon aus, dass der fremde Anteil 6 Kr. beträgt. Hier hinzu addierte er für den 1. schweizer Rayon 3 Kr. ergibt 9 Kr. oder 30 Rappen.
Grüße Karl