Ein sehr spezielles Thema bei den Ausgaben Ostsachsens betrifft die Doppeltrennungen.
Die Wertstufe zu 6 Rpf der ersten Dresdner Ausgabe (Nr. 43) wurde zur Erleichterung des Schalterbetriebes auch mit amtlicher Linientrennung in Form von Durchstichen L 13 - 13 1/2 (Nr. 43 B I) und L 10 (Nr. 43 B II) versehen. Zu den einzelnen Postämtern wurden die Bogen dann als geschnittene und durchstochene Varianten ausgeliefert.
Der Oberpostmeister Rank des Postamtes Coswig hatte allerdings bereits entschieden, die an das Postamt gelieferten Bogen auf eigene Initiative und zur Erleichterung der Arbeit des Schalterpersonals mit einer Linienzähnung zu versehen. Dazu wurden insgesamt drei Druckereien in Coswig und Weinböhla mit dieser Arbeit beauftragt. Dadurch entstanden die bekannten drei Coswig-Linienzähnungen D I, D II und D III. Die Marken dieser Ausgaben könnte ich noch gesondert in eigenen Themen vorstellen.
Bei der Belieferung dieser drei Druckereien gelangte allerdings unbeabsichtigt auch je ein Bogen mit den Durchstichen L 13 - 13 1/2 und L 10 in den Lieferumfang. Dadurch entstanden Doppeltrennungen, die voll frankaturgültig waren und auch über die Postschalter verkauft worden sind.
Die gezeigte Marke in b - Farbe "schwarzblaugrün" ist mit den Trennungen amtlicher Liniendurchstich L 10 und Postmeistertrennung Coswig D II (Linienzähnung 11) versehen worden. Die Erkennbarkeit der Doppeltrennungen ist unterschiedlich ausgeprägt, vor allem dann schwierig, wenn sich die Trennungen überlappen. Am vorliegenden Stück ist diese Besonderheit aber am linken Markenrand und am Markenunterrand sehr gut erkennbar, Nr. 43 B II b / D II. (Attest Ströh BPP)