Hallo zusammen,
nachdem ich über diesen Vorläufer der Zustellurkunde im Forum noch nichts gesehen habe, will ich hier mal drei Belege zur
Diskussion stellen, die mir Rätsel aufgeben.
[Blockierte Grafik: http://www11.pic-upload.de/18.02.15/7so6ywj3chk.jpg]
Alle drei liefen in der gleichen Angelegenheit zurück an das kgl. Bezirksgericht in Ansbach, zwei davon sogar am selben Tag,
sie wurden aber offenbar unterschiedlich gehandhabt.
Das überbrachte Schreiben zu Nr. 1 ging nach Dinkelsbühl, wurde wahrscheinlich vom Gericht schon vorfrankiert und am Absendetag
in Ansbach gestempelt, Absendestempel in Dinkelsbühl einen Tag später, rückseits Ankunftsstempel Ansbach nochmal einen Tag später.
Nr. 2 könnte auch schon vorfrankiert gewesen sein, die Marke wurde aber erst bei Rücksendung gestempelt, Ak-Stpl. Ansbach wieder
am nächsten Tag. Schon bei diesen beiden ist mir nicht klar, warum sie unterschiedlich behandelt wurden.
Interessant wird's aber erst bei Nr. 3. Behandlung wie bei Nr. 2, aber warum noch eine Nachtaxierung ? Könnte em Beh.schein eine
weitere Sendung beigeheftet gewesen sein, so dass er in die 2. Gewichtsstufe fiel ? Oder war er als Portobrief dem Schreiben beigheftet,
also nicht vorfrankiert ? Dann müsste aber eine Portomarke verwendet worden sein.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Schöne Grüße von