Liebe Sammelfreunde
mit Beginn des 01.07.1858 galt ab jetzt eine durchgehende Taxierung für Fahrpostsendungen, also die vorher gültigen Gränzpunkttaxierung entfiel.
Gleichzeitig wurden die Gebühren neu festgelegt. Zum 01.01.1861 wurde die Werttaxe nochmals geändert und der Mindestfahrposttarif in der Entfernungsstufe über 40 Meilen betrug nun 6 Sgr und keine 7 Sgr mehr.
Beginnen möchte ich mal mit einem PBB vom 11.04.1866 von Witten (Preussen) nach Cassel (Thurn & Taxis) knapp 20 Meilen Entfernung.
Die Empfängerin Frau Helene Reuse war möglicherweise Gast in einem Hotel "Stadt Wien". Mit versendet wurde eine Kiste von 4 Pfund 16 Loth.
Die Berechung der Gewichtstaxe ist nach der Formel 2 Pfennige bzw. 7/12 Kreuzer je angefangenen Pfund von 4 zu 4 Meilen.
Die Gesamtsumme ist auf volle Kreuzer bzw. auf ein Vielfaches eines 1/4 Sgr aufzurunden.
Damit ergibt sich 2 Pfennige * 5 Pfund * 5. Entfernungprogression ( 16 - 20 Meilen) = 50 Pfennige = 4 Sgr 2 Pfennige, welche auf 4 1/4 Sgr aufzurunden ist.
Der Absender bezahlte dies bar.
(Der Mindestfahrposttarif war hier 4 Sgr und damit geringer als nach der Gewichtstaxe)
Siegelseitig der Distributionsstempel von Cassel einen Tag später.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf