Deutsch-Neuguinea

  • Stephansort - Ludwigshafen a.Rh. 17.05.1901

    Hallo Sammlerfreunde,

    gerade weil das nachstehend abgebildete Auftaktstück dieses threads - da vorder- und rückseitig völlig unbeschriftet - höchstwahrscheinlich rein sammlerischer Veranlassung und dennoch nicht gerade zum Schnäppchenpreis zu haben war, wäre es zumindest schön zu wissen, um wen es sich bei dem Adressaten gehandelt hat.

    Man soll es kaum glauben, aber den findet man im www on-top einer Passagierliste der Kronprinz Wilhelm vom April 1907, einem Doppelschrauben-Schnellpostdampfer der Norddeutschen Lloyd, welcher im März 1901 in Stettin vom Stapel gelaufen ist, also fast exakt zum Zeitpunkt der Aufgabe der portgerecht eingeschriebenen Antwortpostkarte.

    Der Adressat, der sich mit einem Besitzerkennzeichen auf der Rückseite verewigt hat, war ausweislich der o.a. Passagierliste damals 44-jährig und Chemiker, sehr wahrscheinlich bei einem noch heute weltbekannten Ludwigshafener Chemieunternehmen.

    Zur Geschichte von Deutsch-Neuguinea sei, da recht umfangreich und nicht ganz so einfach zu verstehen, an dieser Stelle auf den link im Anhang verwiesen.

    + Gruß

    vom Pälzer

    verwendete Quellen:
    http://212.227.236.244/passagierliste…0York&ID=720853
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kronprinz_Wilhelm_%28Schiff%29
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-Neuguinea

  • Hallo Pälzer,

    otpisch sehr schöne Karte - da muss man die bedeutungslose Rückseite nicht zeigen.

    Zitat

    sehr wahrscheinlich bei einem noch heute weltbekannten Ludwigshafener Chemieunternehmen.

    Meinst du Knoll oder Giulini? :D:D:D

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Freunde,

    ein lieber Sammlerfreund hat Fragen zu einem Großbrief von 1912 aus Rabaul in Deutsch-Neuguinea nach Mannheim mit späterer Weiterleitung nach Lugano in der Schweiz.

    Diese wären: Wie hoch war das Franko für Kolonialbriefe ins Reich?

    Wer kann es erklären (Franko und Einschreibgebühr)?

    Wie kommt man auf 25 Rappen für die Nachsendung?

    Vielen Dank vorab für Kenner der Materie.

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo Ralph,

    also wenn ich mich recht erinnere galt für Briefe aus DNG ins DR der deutsche Inlandstarif. Ich würde das Porto wie folgt deuten:

    Brief der 3. Gewichtsstufe - pro 20 Gramm 10 Pfennig = 30 Pfennig

    Einschreibgebühr 20 Pfennig.

    Gesamt deutsches Porto 50 Pfennig.

    Wie sich das schweizerische Porto zusammenrechnet - keine Ahnung. :rolleyes:

    Beste Grüße

    DSBerlin

    "Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann wenigstens überall mitreden!"

  • also wenn ich mich recht erinnere galt für Briefe aus DNG ins DR der deutsche Inlandstarif.

    Das habe ich auch so in Erinnerung. Meines Wissens wurde das auch bei anderen Postverwaltungen so gehandhabt. Auf diese Art wollte man die Bindungen zur Heimat stärken.

    viele Grüße

    Dieter

  • Hallo,

    ich glaube die Kolonien wurden als "Reichsgebiet" betrachtet und somit galten die normalen Portosätze.

    Beste Grüße

    DSBerlin

    "Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann wenigstens überall mitreden!"

  • Hallo DSBerlin

    War die Kolonien Miglieder der UPU?

    Viele Grüsse

    Nils

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grösser als in der Theorie.

    Einmal editiert, zuletzt von nils (25. März 2024 um 19:26)

  • ... ich danke euch. Weiß einer, wieso 25 Rappen Nachporto gefordert wurden?

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo DSBerlin

    War die Kolonien Miglieder der UPU?

    Viele Grüsse

    Nils

    Hallo Nils,

    die deutschen Kolonien waren deutsches Reichsgebiet und da das DR Mitglied im UPU war, galten auch deren Inlands-/Auslandsportsätze. Anderes galt nach meiner Erinnerung für die DP Türkei/China/Marocco - hier galten andere Portosätze.

    Beste Grüße

    DSBerlin

    "Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann wenigstens überall mitreden!"

  • OK, danke.

    Dann war der Brief also wie ein normaler UPU Brief behandelt.

    Viele Grüsse

    Nils

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grösser als in der Theorie.

  • Hallo zusammen,

    zunächst hat DSBerlin alles schon richtig geschrieben, es galt von Rabaul nach Waldhof für die III. Gewichtsstufe zwischen 40-60 gr je 10 Pf pro 20 gr = 30 Pf und 20 Pf für`s Reco. Es ist auch richtig, dass der Brief aus den Deutschen Schutzgebieten in die CH weitergeleitet zu behandeln war wie eine ganz normale Korrespondenz zwischen UPU-Vertragsstaaten. Auch die Schutzgebiete stehen mit dem Deutschen Reich als Mitglieder ganz oben im eingschlägen UPU-Vertrag aus dem Jahre 1906. D.h. der Brief war so zunächst zu behandeln wie wenn er bspw. von Bremen nach Waldhof und dann nach Lugano weitergeleitet worden wäre. Allerdings war ein Auslandsbrief der Gewichtsstufe 45-60 gr in die CH mit 40 Pf bewährt, so dass der vorliegende über 45 gr gewogen haben muss. Demnach fehlten noch 10 Pf und dieses Fehlporto verdoppelt ergaben 20 Pf = 25 Rappen.

    Schönen Gruß

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • :P :P :P Danke, das war die Lösung - supi!

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Guten Abend,

    möchte doch noch meine Überlegungen einbringen.

    Nach meinen Unterlagen kostete Einschreiben 20 Pfennig und ein Brief nach Deutschland bis 250g ebenfalls 20 Pfennig. Es wäre also zuviel verklebt. Schwerere Briefe und höheres Porto sind nicht verzeichnet.

    Da wir nicht das Gewicht kennen gibt es noch die Möglichkeit, dass eine Sendung "Geschäftspapiere" war und bis 1000 g hatte und somit 30 Pfennig kostete. Was das Gesamtfranko von 50 Pfennig ausmacht.

    Leider habe ich keine Unterlagen zu den Portosätzen der Schweiz für diese Versendungsart. Es fehlten wohl 20 Pfennig und somit 25 Rappen. Diese wurden wohl nahverlangt.

    Die vorige Annahme, dass das fehlende Porto verdoppelt wurde ist wohl nicht richtig . Im Falle einer Nachsendung wurde das fehlende Porto nicht verdoppelt.

    Vielleicht liege ich ja ganz falsch und der Eigentümer des Briefes hat ja die schweizer Taxen.

    Ludwig

  • Die vorige Annahme, dass das fehlende Porto verdoppelt wurde ist wohl nicht richtig . Im Falle einer Nachsendung wurde das fehlende Porto nicht verdoppelt.

    ...das ist genauso nicht richtig, denn im Falle der Weiterleitung wurde gemäß UPU-Vertrag gar kein Nachporto verlangt (siehe Anhang). Weswegen sonst als beschrieben, soll es dann zu den 25 Rappen gekommen sein ?

    Pälzer

  • Hallo,

    die Verdopplung stellt ja die Strafe dar. Wenn im Falle der Weiterleitung dies nicht erfolgt wird also nur das fehlende Franko nachverlangt.

    Meine Annahme ist, dass für die Weiterleitung in die Schweiz das verklebte Porto nicht ausreichte und um 20 Pfennig zuwenig war. Diese 20 Pfennig entsprachen 25 Rappen.

    Hat jemand die Tarife für Geschäftspapiere ins Ausland?

    Nach meiner Rechnung müsste das Porto dann 70 Pfennig gewesen sein.

    Ludwig

  • Hallo zurück,

    ich verstehe die UPU-Regelung so, dass eine Weiterleitung innerhalb des Ziellandes (hier CH) ohne weitere Gebühr verblieben ist, nicht aber wenn die Sendung nach der innerhalb des Aufgabelandes (hier deutsches Hoheitsgebiet) erfolgten Weiterleitung in das Zielland (hier CH) unterfrankiert weitergeleitet wurde.

    Dass dann nur das Fehlporto ohne Strafporto zum Ansatz zu bringen gewesen sein soll, entnehme ich dem w.o. gezeigten UPU-Reglement nicht.

    Geschäftspapiere von Deutschland ins Ausland kosteten in der Gebührenperiode 01.04.1906 - 01.10.1919 20 Pf bis 200 gr, 25 Pf von 200-250 gr, 30 Pf von 250-300 gr und ab 300 gr je weitere 50 gr 5 Pf bis höchstens 2 kg. Das könnte dann mit der Verdoppelung des Fehlportos von 10 Pf in der Tat auch hinhauen, welches mit der III. Gewichtsstufe über 250 gr für 20 Pf aus Rabaul entstanden war

    + Gruß

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Guten Morgen Pälzer,

    vielen Dank für die Taxen der Geschäftspapiere ins Ausland.

    Meine Lösungsvorschlag sieht nun wie folgt aus:

    Es handelt sich um einen Geschäftsbrief von 500 bis 1000 g, der 30 Pfennig kostete zzgl. 20 Pfg. Rekogebühr. Somit nach Deutschland die verklebten 50 Pfennig.

    Ein Brief Geschäftspapiere in die Schweiz mit 500 g hätte 50 Pfennig zzgl. 20 Pfg. Rekogebühr gekostet.

    Es fehlten also 20 Pfg. Diese entsprechen 25 Rappen, die auch verlangt wurden. Es wurde demnach nur der Fehlbetrag verlangt.

    Habe einige Briefe, die bei einer Nachsendung in die Schweiz so behandelt wurden. Wenn der Brief für Deutschland ausreichend frankiert wurde ist nur der Fehlbetrag zwischen Inlandsporto und Auslandsporto in der Schweiz verlangt worden.

    Gruß Ludwig

  • Hallo Ludwig,

    sorry, das ich mich erst jetzt wieder melde, es war im Job viel zuviel los zwischendrin. Rein rechnerisch passt Deine Ansicht. Aber es sind mir noch zu viele Unbekannte in der Rechnung. Nebenbei ist es mir endlich mal gelungen, die einschlägige Postordnung vom DR 1900 zu organisieren. Da steht schon mal im § 9 Ziff. II Satz 2 drin, dass Geschäftspapiere ausdrücklich als solche zu kennzeichnen waren. Das dürfte auch in Deutsch-Neuguinea nicht anders zu handhaben gewesen sein. Das ist hier nicht geschehen und somit in der Weise auch und erst Recht nicht weiterbeförderungsfähig in die CH gewesen.

    Ferner galt lt. § 44 der DR Postordnung die von Dir angenommene Nacherhebung ohne Portozuschlag nur für Packete und Briefe mit Wertangabe. Für alle anderen Sendungen, also auch für Geschäftspapiere galt es nicht. Das entspricht auch der schon gezeigten UPU-Regelung. Demgegenüber wurde gem. § 9 der DR Postordnung für unterfrankierte Geschäftpapiere dem Empfänger das Doppelte des Fehlbetrags angerechnet, siehe Anhang II. Wie auch immer es ausgehen mag, dümmer wird man bei der Rechereche von alledem auf jeden Fall schon mal nitt 8o

    Schönen Gruß

    Tim