• ...das kannst Du bei unserem Verein sowas von dermaßen sowas von brennen...aber das tut hier nichts zur Sache.

    LG

    Tim

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer.

    ja. auch Rentner haben nicht immer Zeit für die Philatelie.

    Vielen Dank für die VO.

    Das Manko mit der fehlenden Aufschrift "Geschäftspapiere" war mir bewusst. Aber auch für alle anderen Interpretationen fehlen Angaben zum Gewicht oder der Hinweis auf 2. Gewichtsstufe. Was die Sache fas unlösbar macht.

    Zwischenzeitlich hatte ich ein Gespräch mit dem Eigentümer des Briefes. Auch er hat auf die fehlende Bezeichnung hingewiesen.

    Die Kardinalfrage des Eigentümers war: Sind Briefe von DNG ins Deutsche Reich als Inlands- oder Auslandsbriefe zu frankieren?

    Laut der Gebührentabelle in meinem Michel sind die Gebühren für den Versand in das Deutsche Reich aufgeführt; und die innerhalb der Kolonie.

    Ein Brief der 2. Gewichtsstufe bis 250 g kostete demnach 20 Pfennig zzgl. Einschreiben ebenfalls 20 Pfennig, somit insgesamt 40 Pfennig. Demnach wäre der Brief überfrankiert. Vielleicht waren auch nicht die passenden Marken vorrätig.

    Bei der Weiterleitung in die Schweiz gab es andere Gewichtstufen. Die frankierten 50 Pfennig hätten für einen Brief bis 40 g ausgereicht. Wenn die 20 nachverlangten Pfennig (=25 Rappen) dazukommen hätte der Breie ein Gewicht von 60 bis 80 g haben dürfen.

    Alles auch nur Annahme, da irgendwelche Gewichtsangaben fehlen.

    Ob sich das Osterüberraschungsei noch lösen lässt?

    Gruß Ludwig

  • Hallo,

    es bleibt immer noch die Möglichkeit die Arge Deutsche Kolonien zu kontaktieren, da sitzen ausgesprochene Spezialisten die so etwas bestimmt schon mal gesehen haben und das Rätsel bestimmt lösen können. Einfach mal anschreiben - alternativ auch den entsprechenden BPP Prüfer Herrn Provinsky ansprechen.

    Beste Grüße

    DSBerlin

    "Wer von Nichts eine Ahnung hat, kann wenigstens überall mitreden!"

  • Hallo zusammen,

    Die Kardinalfrage des Eigentümers war: Sind Briefe von DNG ins Deutsche Reich als Inlands- oder Auslandsbriefe zu frankieren?

    ...also das ist eigentlich eher nicht die Kardinalfrage, die Portostufen von DNG nach Deutschland haben wir ja, die waren andere als innerhalb von DNG. Der einschlägige Auszug aus Jäeschke-Lantelme, M.: Deutsche Kolonien und Auslandspostämter - Dienstzweige und Portotarife Briefpost, Dessau 1994, S.50 anbei. Ich habe hier am Anfang nicht gesehen, dass nach der I. Gewichtsstufe bis 15 gr (10 Pf) die II. Gewichtsstufe erst ab 250 gr beginnt (20 Pf). Die hat sich erst ab da dann in je 20 gr-Schritten zu je 10 Pf weiter erhöht.

    Also muss es sich lt. DNG-Frankierung (30 Pf + 20 Pf Recogebühr) um einen Reco-Brief der III. Gewichtsstufe 250-270 gr nach Deutschland gehandelt haben.

    Jetzt haben wir aber wieder das Problem mit der Weiterleitung in die CH, wie schon richtig gesagt wieder mit einer völlig anderen Gebührenstruktur. Das war von 90-100 gr zunächst 50 Pf, dann für jede weiteren 20 gr je 10 Pf, so dass der Recobrief in die CH bei 270 gr eigentlich 180 Pf hätte kosten müssen. Aber auch dieser Fehlbetrag von satten 130 Pf passt wiederum mit der Nachtaxe von lediglich 25 Rappen nicht zusammen...leider.

    Schönen Gruß

  • Jetzt haben wir aber wieder das Problem mit der Weiterleitung in die CH, wie schon richtig gesagt wieder mit einer völlig anderen Gebührenstruktur.

    Hallo Tim

    Aber hat nicht die UPU das geregelt und nicht Schweiz?

    Viele Grüsse

    Nils

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grösser als in der Theorie.

  • Hallo Nils,

    diese Frage habe ich schon in post 16 beantwortet, wenn es rein nach dem UPU Regelement gegangen sein sollte, dann wäre nach Artikel 14 Ziff. 1 UPU-Vertrag im Prinzip gar kein Nachporto bei der Nachsendung zu erheben gewesen (siehe nochmals im Anhang hier). Alle drei involvierten Parteien waren UPU-Mitglieder. Passt also nicht mit der schweizer Nachtaxe zusammen....auch wenn ich mich - wie ebenfalls schon gesagt - bei der Weiterleitung eines faktisch unterfrankierten Briefes aus Deutschland in die CH mit diesem Regelement schwer tue.

    Schönen Gruß

  • Hallo Pälzer,

    danke für die Portotabelle.

    Die von mir genutzte Tabelle aus dem Michelkatalog endet bei 250g. Sagt aber auch nichts mehr aus ab 1.7.1913.

    Die Gebühr mit 140 Pfennig lt. obiger Tabelle gilt ab 1.7.1913. Gilt dies dann auch für die 10 Pfennig ab 250 g?

    Der Brief ist aus 1912.

    Gruß Ludwig

  • Hallo Ludwig,

    Die Gebühr mit 140 Pfennig lt. obiger Tabelle gilt ab 1.7.1913. Gilt dies dann auch für die 10 Pfennig ab 250 g?


    das ist schon ein bischen missverständlich geschrieben, wenn es nicht so gewesen wäre, dann hätte man eigentlich eine dritte Spalte aufmachen müssen. Aber im Inland sehe ich auch gerade erst war es im Jahre 1912 von 20 gr auf bis zu 250 gr begrenzt und kostete auch 20 Pf. Also dann so mal angenommen ein weiteres mal wieder zurück auf Start. Dann wäre der Brief wie Du schon mal geschrieben hast nach Deutschland adressiert um 10 Pf überfrankiert. In die CH wären die neben der Reco-Gebühr von 20 Pf noch verklebten 30 Pf schon in der Stufe 30-40 gr "verbraucht" gewesen. Die nächste Stufe war dann 40-45 gr, die kostete 40 Pf. Dann würden 10 Pf fehlen, die gemäß UPU verdoppelt ergeben 2 x 10 Pf bzw. 2 x 12 1/2 C = 25 Rappen. Herijee, sollte es das dann etwa sein !? =O

    Schönen Gruß !

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis