Nachbarortsverkehr in Württemberg

  • In Württemberg galt das ermäßigte Porto zum Ortstarif im Nachbarortsverkehr bis zu 10 km Entfernung.

    Innerhalb eines Oberamts gab es neben der 10 km-Grenze auch noch den sogenannten "Oberamtsverkehr":
    Alles, was innerhalb des Oberamtes blieb, genoss ebenfalls die ermäßigten Gebühren des Ortstarifes.

    Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 15.12.1904 von FREUDENSTADT nach Igelsberg. Diese beiden Orte liegen 8 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den Nachbarortsverkehr.

    Igelsberg ist heute ein Stadtteil von Freudenstadt, gehörte 1904 jedoch postalisch gesehen zu KLOSTERREICHENBACH, was man an dem Ankunftsstempel erkennt.

    Interessant ist, dass die Ganzsachen in Württemberg zu dieser Zeit auf der Vorderseite unten links ein Druckdatum trugen, hier "3 6 4" für den 03.06.1904.

    Kaum jemand sammelt diese Ganzsachen, die daher in großer Stückzahl in Grabbelkisten am Markt sind!

    Es kann sich daher durchaus lohnen, in dieses Sammelgebiet auch heute noch einzusteigen!

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 24.03.1908 von BESIGHEIM nach Erligheim. Diese beiden Orte liegen 5 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "14 11 4" für den 14.11.1904.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 30.04.1901 von MITTEL-FISCHACH nach Ruppertshofen. Beide Orte waren dem Oberamt Gaildorf unterstellt und lagen innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Der Ankunftsstempel aus RUPPERTSHOFEN trägt unten den Zusatz OA GAILDORF.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "28 3 00" für den 28.03.1900.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 07.07.1904 von GROSSBOTTWAR nach ERDMANNSHAUSEN. Beide Orte waren damals dem Oberamt Marbach unterstellt und liegen 8 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "28 8 2" für den 28.08.1902.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 09.03.1907 von WANGEN im ALLGÄU nach KISSLEGG.
    Wangen war bereits seit 1810 Oberamt und Kisslegg war damals dem Oberamt Wangen unterstellt. Beide Orte liegen 8 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "17 4 6" für den 17.04.1906.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Liebe Sammlerfreunde,

    ich kann mir Rüdiger nur anschließen. Das wäre ein lohnendes Sammelgebiet.
    Erstens die unterschiedlichsten Ganzsachen für die Bezirks - und Staatsbehörden.
    Die zu Bayern und dem Deutschen Reich unterschiedlichen Gebühren (z.B. 2 Pfg.
    bis zum 31.3.1908 - oder die Gebühr von 5 1/2 Pfg vom 1.8.1916 bis 30.6.1919
    beim Orts - Nachbarorts - und Oberamtsverkehr. Beim Bezirksverkehr (Ganzsachen
    Portopflichtige Dienstsache) muß man jedoch wissen, daß sich der Postverkehr
    überwiegend im Orts- Nachbarorts- und Oberamtsverkehr abspielte. Ganzsachen
    "Portopflichtige Dienstsache" für Gemeinde- und Bezirksbehörden Württemberg
    DP 1 bis DP 20 und Deutsches Reich DP 11 bis DP 13 waren nur innerhalb Württem-
    bergs zulässig und sind im Fernverkehr wesentlich seltener als im Orts- Nachbarorts-
    und Oberamtsverkehr.

    Zeigen möchte ich eine DP 9 mit Druckdatum 12 6 7 (gedruckt am 12. Juni 1907)
    und überdruckt als Aufbrauchsausgabe nach der Gebührenerhöhung zum 1.4.1908
    aus Epfendorf am Neckar in das 5 1/2 km entfernte Oberndorf am Neckar, aufge-
    geben bei der Bahnpost am 20.9.1911.

    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo VorphilaBayern,

    vielen lieben Dank für Deine unterstützenden Worte und das sehr schöne Stück, mit dem Du diesen Thread bereichert hast!

    Ich merke als absoluter Neuling auf diesem Gebiet: das für mich absolut neue Thema hier droht so richtig spannend zu werden!!!

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 25.04.1903 von VAIHINGEN AN DER ENZ nach HOCHDORF.

    Es handelt sich um ein Exemplar mit rückseitigem Zudruck der "Bezirkskrankenhaus-Verwaltung".

    Vaihingen war Oberamt und Hochdorf kam spätestens 1807 nach der endgültigen Auflösung des Oberamts Markgröningen zum damals vergrößerten Oberamt Vaihingen.

    Zur Unterscheidung vom gleichnamigen, heutigen Remsecker Ortsteil wurde dieses "Hochdorf" am 19.06.1973 in
    "Hochdorf an der Enz" umbenannt, und das, obwohl es überhaupt nicht an der Enz liegt, sondern auf der Hochfläche südlich davon!

    Beide Orte liegen 6 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "14 5 2" für den 14.05.1902.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 12.08.1906 von GROSSSACHSENHEIM nach UNTERRIEXINGEN.

    Grossachsenheim sowie Unterriexingen waren dem Oberamt Vaihingen unterstellt.

    Beide Orte liegen nur 2 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "10 5 5" für den 10.05.1905.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Dieses ist das erste Exemplar, bei dem sich die Kombination von Aufgabeort und Bestimmungsort wie bei einem bereits gezeigten Beispiel wiederholt!

    Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 12.10.1905 von VAIHINGEN AN DER ENZ nach HOCHDORF.

    Vaihingen war Oberamt und Hochdorf kam spätestens 1807 nach der endgültigen Auflösung des Oberamts Markgröningen zum damals vergrößerten Oberamt Vaihingen.

    Zur Unterscheidung vom gleichnamigen, heutigen Remsecker Ortsteil wurde dieses "Hochdorf" am 19.06.1973 in
    "Hochdorf an der Enz" umbenannt, und das, obwohl es überhaupt nicht an der Enz liegt, sondern auf der Hochfläche südlich davon!

    Beide Orte liegen 6 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "17 12 3" für den 17.12.1903.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 26.04.1903 von GROSSSACHSENHEIM nach HOCHDORF O/A VAIHINGEN.

    Grosssachsenheim sowie Hochdorf waren dem Oberamt Vaihingen unterstellt.

    Beide Orte liegen ca. 8 km Luftlinie auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "14 5 2" für den 14.05.1902.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Rüdiger

    Zunächst einmal vielen Dank für diesen thread. Wie VorphilaBayern schon schrieb ist das ein dankbares Sammelgebiet, das praktisch unbeackert vor Dir liegt.

    In Württemberg galt das ermäßigte Porto zum Ortstarif im Nachbarortsverkehr bis zu 10 km Entfernung.


    Das gilt für fast alle Tarife außer für Drucksachen und Geschäftspapiere, deswegen ist es nicht sinnvoll den Ortsverkehr auf den Nachbarortsverkehr zu übertragen. Hast Du die Veröffentlichung der Arge Württemberg? Dort sind alle Gebühren verzeichnet.

    Innerhalb eines Oberamts gab es neben der 10 km-Grenze auch noch den sogenannten "Oberamtsverkehr":
    Alles, was innerhalb des Oberamtes blieb, genoss ebenfalls die ermäßigten Gebühren des Ortstarifes.


    Innerhalb des Oberamtsverkehrs machte der Nachbarortsverkehr keinen Sinn, da ja alle Sendungen - egal welcher Entfernung - denselben Gebührensätzen folgten. Deswegen sind Sendungen innerhalb des Oberamts immer Oberamtsverkehr - das war auch leichter zu kontrollieren.

    Damit ich nicht nur kritisiere ein Beleg aus meiner Sammlung: Eine DP 4 vom 12. Feb. 1908 aus Bondorf O.A. Herrenberg nach Gündringen O.A. Horb, Entfernung knapp 10 km und "echter" Nachbarortsverkehr.

    Gruß

    wuerttemberger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 30.04.1901 von MITTEL-FISCHACH nach Ruppertshofen. Beide Orte waren dem Oberamt Gaildorf unterstellt und lagen innerhalb der 10 km-Grenze für den württembergischen Nachbarortsverkehr.

    Der Ankunftsstempel aus RUPPERTSHOFEN trägt unten den Zusatz OA GAILDORF.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "28 3 00" für den 28.03.1900.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

    Hübsches Stück mit Plattenfehler des Wertstempels, der auch auf Ganzsache vorkommt.

    Gruß

    wuerttemberger

  • Hallo wuerttemberger,

    vielen Dank für Deine detaillierten Ausführungen.

    Ich bin absoluter Neuling, was dieses sehr interessante Sammelgebiet angeht, und habe Dank Dir jetzt schnell viel dazugelernt.

    Super ist, dass ich mit den ersten Belegen zum Thema gleich den hübschen Plattenfehler eingefahren habe!

    Ich mache gerne weiter und bitte wo nötig weiterhin um konstruktive Kritik und Unterstützung.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "PORTO-PFLICHTIGE DIENST-SACHE" lief am 06.07.1906 von GROSSSACHSENHEIM nach VAIHINGEN A.D.ENZ.

    Grosssachsenheim war dem Oberamt Vaihingen unterstellt, es handelt sich also um einen Beleg gelaufen zum Ortstarif im Oberamtsverkehr.

    Die Ganzsache trägt als Druckdatum "10 5 5" für den 10.05.1905.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Hallo wuerttemberger,

    ein wirklich wunderhübsches Stück, Deine "brandeilige" Sendung!

    Dieses für mich neue Sammelgebiet sagt mir immer mehr zu!

    Machen wir heute weiter mit diesem Beleg aus dem Oberamt Ravensburg.

    Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" und Druckdatum "25 7 3", also gedruckt am 25.07.1903, erhielt einen Zudruck mit dem Wertzeichen für das ab dem 01.04.1908 im Oberamtsverkehr geltenden Porto von 3 Pf, wobei der erste Wertstempel durchgebalkt wurde.

    Sie wurde in Blitzenreute vom "Ortssteuerbeamten Müller" geschrieben und lief am 30.01.1912 von MOCHENWANGEN nach Weingarten, also innerhalb des Oberamts Ravensburg.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • Diese Postkarte mit Eindruck eines 3 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" und Druckdatum "8 11", also gedruckt im August 1911, erhielt als Zusatzfrankatur ein Postwertzeichen zu 2 1/2 Pfennig, MiNr. 237, für das ab dem 01.08.1916 im Oberamtsverkehr geltende Porto von 5 1/2 Pf.

    Die Postkarte erhielt vorderseitig einen Zudruck mit der Adresse "An K. Kameralamt in" sowie rückseitig einen Text zur "Nachweisung über die Branntweinerzeugung in den Abfindungsbrennereien".

    Sie wurde in Eschental vom Ortssteuerbeamten "Metz" ausgefüllt und lief am 02.03.1917 von KUPFERZELL nach "Oehringen", also innerhalb des Oberamts Öhringen.

    Liebe Grüße
    Rüdiger