In Württemberg galt das ermäßigte Porto zum Ortstarif im Nachbarortsverkehr bis zu 10 km Entfernung.
Innerhalb eines Oberamts gab es neben der 10 km-Grenze auch noch den sogenannten "Oberamtsverkehr":
Alles, was innerhalb des Oberamtes blieb, genoss ebenfalls die ermäßigten Gebühren des Ortstarifes.
Diese Postkarte mit Eindruck eines 2 Pf Wertes "AMTLICHER VERKEHR" lief am 15.12.1904 von FREUDENSTADT nach Igelsberg. Diese beiden Orte liegen 8 km auseinander und somit innerhalb der 10 km-Grenze für den Nachbarortsverkehr.
Igelsberg ist heute ein Stadtteil von Freudenstadt, gehörte 1904 jedoch postalisch gesehen zu KLOSTERREICHENBACH, was man an dem Ankunftsstempel erkennt.
Interessant ist, dass die Ganzsachen in Württemberg zu dieser Zeit auf der Vorderseite unten links ein Druckdatum trugen, hier "3 6 4" für den 03.06.1904.
Kaum jemand sammelt diese Ganzsachen, die daher in großer Stückzahl in Grabbelkisten am Markt sind!
Es kann sich daher durchaus lohnen, in dieses Sammelgebiet auch heute noch einzusteigen!
Liebe Grüße
Rüdiger