Liebe Freunde,
hier könnte man vieles zeigen, aber ich will mal anfangen mit einem Brief, der noch nicht, aber hoffentlich bald Eingang in meine beiden Sammlungen BY - FR und BY - CH finden wird, wenn der derzeitige Eigentümer so nett sein wird.
Geschrieben wurde er am 22.8.1869 in Paris und gerichtet an einen franz. Empfänger in Augsburg. Das Franko von 40 Centimes war das für 10g Briefe, also einfach. Die Frankoteilung 60 zu 40 für Frankreich zeigte also 7,2x für Frankreich und 4,8x für Bayern. Er war dort poste restante zu gestellen, sollte also ein Viertel Jahr liegen bleiben.
Offensichtlich war der Franzose aber nicht mehr in Augsburg, sondern hatte schriftliche Anweisung hinterlassen, ihm seine Post, auch die poste restante gestellte, sofort nachzusenden nach Luzern.
Weil man einen poste restante gestellten Brief als prinzipiell ausgeliefert ansah, konnte eine Weiterleitung nur bedeuten, dass er jetzt unfrankiert auf seine Reise in die CH ging. Ab dem 1.9.1868 waren Portobriefe bis 15g bzw. exkl. 1 Loth mit 50 Rappen (30 Rappen für Bayern, 20 Rappen für die CH) zu taxieren.
Diese konnten jedoch auch in Luzern nicht eingehoben werden, weil unser reisefreudiger Franzose schon wieder Richtung Beckenried unterwegs war, wo ihn das Trauerkuvert (die Trauer war bei 50 Rappen Nachporto wohl auf mehrere Seiten verteilt) endlich erreichte. Sowohl Augsburg, als auch Luzern hatten die poste restante Notation ignoriert, wobei zu vermuten ist, dass er auch in Luzern einen Nachsendeauftrag gestellt hatte.
Die Weiterleitung in der CH aber war trotz poste restante kostenlos, im Gegensatz zu Bayern, wie wir hier deutlich sehen.
Die Höhe der poste restante Gebühr der Schweiz, wenn es eine gab, kenne ich leider nicht und bin für weitergehende Informationen äußerst dankbar.