Hallo,
ich zeige hier eine Drucksache von Augsburg nach Chemnitz, die mit 10 Pfennig freigemacht ist, was für Drucksachen bis 50 g vorgesehen ist. Es findet sich aber keine Kennzeichnung als Drucksache, allerdings trägt die rückseitige Brieflasche noch den Originalgummi, war also nicht verschlossen, was für Drucksachen ja vorgeschrieben war.
Kann einer sagen, ob es eine Pflicht zur Kennzeichnung einer Drucksache gab?
Gruß vom
Stempelfreund