Hallo Bernd ,
vielen Dank für die Erklährung ich werde mir das gleich mal notieren für die Zukunft!
Dann war das Cito, die Aufforderung an den Postler, mindestens halb so schnell zu laufen wie der Eilbote!
Jetzt aber gleich noch ein Gerichtsschreiben von Vilseck nach Röthenbach. Stempel lass ich jetzt mal weg sind ja sowieso alles 30b aus der selben Zeit!
Wollte das jetzt mal niederschreiben was ich da lesen kann aber das lasse ich wohl besser sein sonst schickt Ihr mich in die Anstalt aber in die geschlossene!
Auf alle Fälle gehts um eine Gebühr in Höhe von 1,- Mark für eine Zwangsvollstreckung und wenn der gute Baron die Einzahlung mittels Postanweisung begleichen will soll Er gefälligst die oben links gennannte Nr. angeben. ( Komisch, wenns ums Geldeintreiben geht, können die auf einmal so gut schreiben, dass ich das auch lesen kann)
Dann kommt halt noch die Gebührenzusammenstellung nach Art. II b bayrische Gebührenordnung wenn ich das richtig sehe!
Ich hoffe Ihr könnt mir jetzt nicht auch noch die einzelnen Gebührennummern im Wortlaut sagen sonst komm ich mir richtig mies vor.
Weiterhin einen schönen Sonntag
Heinrich d. Löwe