Liebe Freunde,
im Zusammenhang mit einem 2 Loth schweren Brief nach Russland habe ich mal die Quellen herangezogen und bin auf erstaunliches gestoßen.
Vorneweg:
Ab dem 1.1.1850 trat lt. Verordnung Nr. 287 das Zoll-Loth (16,66 Gramm) an Stelle des preußischen Loths (14,606 Gramm), Angaben nach Bayer/Stautz.
In der Verordnung Nr. 41 des General-Post-Amts vom 12.3.1852 findet sich in den Ausführungsbestimmungen zum Postvertrag Preußen-Russland folgendes
Hier wird das preußische Loth verwendet und die Gewichtsprogression gilt bis inclusive dem vollen Loth.
In dem Nachdruck der Briefporto-Taxe für die Post-Anstalten von 1853 findet sich zu Briefen nach Russland folgendes
Hier wird nun das Zoll-Loth verwendet und die Gewichtsprogression galt exclusive dem vollen Lothgewicht.
Etwas verwirrend, oder ?
Viele Grüße
Michael