Ich stelle den Brief im Forum ein, damit er für die Gemeinschaft zugänglich ist . Ich hatte ursprünglich auf Philateseiten gepostet.
Folgenden interessanten Brief habe ich für meine Luxemburg Land und Leute Sammlung gekauft. Er geht an Léon de la Fontaine, chez son père à Luxembourg und kommt aus Heidelberg (Baden). Abgestempelt wurde er am 24.1.1839. Zu diesem Zeitpunkt war Luxemburg noch zweigeteilt, die Wende kam einige Monate später. Fürs Land war Belgien massgebend und für die Stadt die Niederlande. Somit gab es zwei verschiedene Postverträge mit dem Ausland.
Die De La Fontaines haben in Luxemburg Stadt gewohnt haben. In diesem Fall galt wohl der Postvertrag Niederlande-Baden. Grenzübergangsbüro war normalerweise Trier. Die Portoprüfung war mir nicht ganz gelungen denn der Faltbrief ist übersät mit Zahlenvermerken (15, 1 ½, 4 1/2, 4/13/7) und anderen Hinweisen in rot die ich nicht deuten konnte. Im heutigen Zustand wiegt der Faltbrief 4 Gramm, vom Wachssiegel ist 1/3 erhalten.
Beim DASV hatte ich nun folgenden Postvertrag gefunden: Vertrag zwischen den Ober Post-Behörden der P.P. Königlich-Preussischen und Königlich Niederländischen Majestäten - 21.Juni 1817. Zitat von Seite 8: für Briefe aus Baden über Aachen und Trier 4 ½ g. Groschen
Hier die Porto Auflösung von Bayern Klassisch :
1817 rechnete Preußen mit dem Gutengroschen, der einen Tick mehr als 4 Kr. wert war. Dein Brief datiert von 1839 - da gab es die Gutengroschen schon lange nicht mehr (ab 1825 wurde in Silbergroschen fakturiert). 1 Sgr. entsprach aber nur 3,5 Kr, weil man den Thaler nicht mehr in 24 Gutegroschen, sondern in 30 Silbergroschen aufgeteilt hatte.
Der Absender in Heidelberg, und das ist wahrlich nicht häufig, frankierte voll bis zum Empfänger durch. Siegelseitig steht:
7 / 13 / 4. Das sind natürlich alles Kreuzerangaben, da in Heidelberg nur mit Kreuzern gerechnet wurde und die Aufgabepost notierte, was man ihr an Kurantgeld gab. Demnach bekam Baden (man nannte sich immer unten im Gebührenbaum) 7 Kr. für sich, 13 Kr. für Preußen und 4 Kr. für Luxemburg. Diese 4 Kr. entsprachen, wie oben vermerkt, einem Gutengroschen, wie es der alte Vertrag noch vorsah. Tatsächlich hat Baden natürlich nur das an Preußen (und Luxemburg) vergütet, was deren paritätische Forderung war.
Preußen (immer in roter Tinte) notierte das Franko für sich und Luxemburg i. H. v. 13 + 4 = 17 Kr. in seiner Währung, hier also 4 1/2 Sgr. neben dem badischen Frey - Vermerk. Preußen behielt davon aber nur 3 Sgr. und gab 1 1/2 Sgr. davon an Luxemburg weiter, die dieses mit 15 Centimes reduzierten.