Anbei ein sächsischer Behändigungsschein aus dem Jahre 1872.
Deute ich den Sachverhalt richtig?
Der Pegauer Stadtrat hat die Insinuation eines bestimmten Dokumentes an Herrn Adolph Eduard Herbst in Stöntzsch gewünscht. Die wurde seitens der Post ausgeführt und der vom Landbriefträger und Empfänger unterschriebene Behändigungsschein wird nun mit diesem Schreiben zurück an den Stadtrat versendet.
Drei weitere Fragen:
1) Warum wird in dem Dokument die Währung in Rgr. und nicht in Ngr. angegeben?
2) Spalte "Betreff" im Dokument: "Grundstücks_______ betreffend"
3) Vermerk auf der Briefvorderseite "Insinuationsgebühren bezahlt Absender" - hiermit ist Herr Herbst gemeint? Portotaxe i.H.v. 1 Ngr.?