Gemäß dem Reglement zu dem Gesetze über das Postwesen wurde im Paragraphen 18 festgelegt, wie mit offenen oder beschädugten Postsendungen zu verfahren war.
Bei einer vor kurzem stattgefundenen Auktion ist es mir gelungen, einen Beleg für diese Relegung zu ergattern. Dabei war diese Besonderheit in der Beschreibung nicht einmal angezeigt. Und eigentlich wollte ich den Beleg ja nur für mein Posttarife Objekt ...
Beschreibung:
Mi.Nr. 3 zweimal auf 2 Gr.-Ganzsachen-Umschlag als portoger. MiF, handschriftl. Gewichtsangabe "2 1/20 Ct.", beide Marken zentr. mit Ring-Nr.-Stpl. "189" von BRILON entwertet, Umschlag senkr. außerhalb der Frankatur gefaltet und übliche Alters-/Bedarfsspuren, rücks. die noch fast vollst. erhaltenen Siegel
Bemerkenswerterweise sind die erhaltenen Siegel (Mehrzahl !!) erwähnt, aber die handschriftliche Notiz zu dem offiziellen Siegel der Postanstalt von Oldendorf eben nicht.