Poschacher-Korrespondenz

  • Da Briefe aus dieser Korrespondenz wohl zu Haufe vorhanden sind (im Forum wurden solche an verschiedenen Stellen bereits vorgestellt), eröffne ich an dieser Stelle einen eigenen Thread für Belege aus jener Korrespondenz.

    Beginnen wir mit einem Frankobrief von Landshut nach Tittmoning an Herrn Franz Xaver Poschacher aus dem Jahre 1834.

    Bemerkenswert finde ich hier übrigens die Anbringung des Aufgabestempels. Die beschriftete Briefvorderseite hat hier jedoch keine andere Möglichkeit geboten.

    Taxierung: Franko i.H.v. 4 Kr. rh.
    Aufgabestempel: LANDSHUT (Feuser 1898-7 L2 s) vom 17.09.1834

    Inhalt: Ankündigung eines Besuches sowie Äußerung der Bitte, Aufträge auf "Spezerey-Material" (Gewürze) und Farb-Waaren" aufzubewahren.

    Ein weiterer Brief folgt in Kürze.

    Generelle Informationen zu jener Korrespondenz sowie zu Herrn Poschacher sind sehr willkommen!

    Bisher habe ich herausfinden können:

    Franz Xaver Poschacher ( * 1770, † 1840 ), Kaufmann in Tittmoning im Rupertiwinkel, ( 1807 – 1812 und 1815 – 1818 ) Bürgermeister

  • Hallo Don Stefano,

    Briefe an F. X. P. gibt es zu Tausenden - nicht alle sehen so gut aus, wie deiner. Er war eher regional tätig - mal etwas von Österreich, aber das war es auch schon. Für heutige, verwöhnte Verhältnisse ist die Korrespondenz in weiten Teilen eher etwas langweilig.

    Nicht langweilig ist das Suffix unten: "Herr Poschacher wird höflichst ersucht, diesen beiliegenden Brief abgeben zu lassen."

    Demnach hatte der Absender, wenn der einliegende Brief verschlossen war, wovon man ausgehen kann, eine Straftat begangen, indem er das Postregal negierte und einen Unterschleif produzierte.

    Poschacher wollte seinen Kunden natürlich nicht verlieren und gab die Einlage vermutlich als Portobrief auf, wodurch sich der Absender mit größter Wahrscheinlichkeit Geld sparte.

    Es ist immer interessant, solche Vermerke zu entdecken - schließlich wird der Brief damit zu einem corpus delicti 2. Classe.

    In Bayern schrieb man damals Tittmoning und Titmoning, auch Tittmaning und Titmaning eher phonetisch, bis man das ein für allemal abstellte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Interessant. Ich habe diesen unteren Zusatz ebenfalls gelesen, konnte mir darauf jedoch keinen Reim machen.

    Ich verstehe den Sinn deiner Aussage, durchblicke sie jedoch noch nicht komplett:

    Bei dem "beiliegenden Brief" handelt es sich um einen weiteren Brief, richtig? Dieser war wahrscheinlich in einem Paket untergebracht, um Kosten für die Briefbeförderung zu sparen.
    Dieses Vorgehen bezeichnest du als die begangene Straftat, korrekt?
    Wieso soll Herr P. aber jenen Brief weiterschicken? Hier verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz.

    Beste Grüße,
    Stefan

  • Hallo Stefan,

    das korrekte Vorgehen wäre gewesen: Absender in Landshut schreibt 2 Briefe und gibt beide in Landshut bei der Post auf. Klar ist, dass dies 2 Gebühren kostet (frankierte Versendung unterstellt - damals gab es keinen Portozuschlag, die Kosten waren also gleich).

    Sagen wir, der 1. Brief an P. in Tittmoning kostete 4x (70 km = über 6 bis 12 Meilen bis 1/2 Loth = 8,75g).

    Der 2. Brief an Firma X. in Reichenhall. Landshut - Reichenhall 106 km = über 12 bis 18 Meilen = 6x bis 1/2 Loth).

    Gesamtkosten beider Briefe daher 10x.

    Hier deine Alternative:

    Man packe den Brief an X. in den Brief an P. in Tittmoning und zahle für beide 4x. Herr P. ist so nett und bringt jetzt den Brief nach Reichenhall zur Post. Entfernung Tittmoning - Reichenhall = 38 km = unter 6 Meilen = 3x Porto/Franko.

    Gesamtkosten beider Briefe jetzt 7x.

    Wer verschlossene Briefe NICHT der bayer. Staatspost zur Beförderung übergab, beging eine Straftat. Gefängnis im Bayern des Jahres 1834 war sicher nichts zum todlachen.

    Noch Fragen? :D

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    • Offizieller Beitrag

    Hallo die Runde

    Darf ich auch hierzu etwas zeigen? ;)


    Dieser Brief an Poschinger ist mit Regensburg als Aufgabeort vermerkt. Der Vertreter, wohl dann der Krimmel, war ständig auf die Reise. Wenn in Vilsbiburg hat Krimmel dieser Brief an Poschacher fertig gemacht und zur Post gebracht.

    Auch dieser Brief hat eine Bitte, wie man unten lesen kann. Auf diese Weise konnte der Vertreter Krimmel seine Beziehungen bescheid sagen dass er auf den Weg war. Ein Telefon gab es ja noch nicht.

    Der Krimmel hat für den Brief 6 Kreuzer bezahlt. Dann war der Brief also in der 4. Gewichtsstufe.


    Ich finde diese Korrespondenzen immer sehr interessant. Den reinen Postgang nicht immer so, aber mit Verständnis von Inhalten ist es immer sehr interessant.

    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Don Stefano,

    danke! :)

    Hallo Nils,

    auch ein feines Stück - wichtig ist immer die Geschichte hinter dem Brief. Hier passen beide Stücke gut zusammen und dafür soll uns der Franz Xaver doch allemal recht sein. :P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Vielen Dank für das Zeigen dieses Briefes. Mein zweiter Brief stammt ebenfalls aus Regensburg aus dem Jahre 1841.
    Der Vermerk "Avis" auf der Vorderseite des Briefes ist kaufmännischer Natur und kündigt eine Lieferung an.

    Absender: Johann Christoph Heinrich Rümmelein aus Regensburg (Spezereihändler)

    Taxierung: Porto i.H.v. 6 Kr. rh.

    Stempel: Aufgabestempel REGENSBURG (Feuser 2889-10 L2 s) vom 15.08.1841

    Inhalt: Avisierung (Ankündigung) einer Lieferung von 2 Kisten Blech

  • Nicht langweilig ist das Suffix unten: "Herr Poschacher wird höflichst ersucht, diesen beiliegenden Brief abgeben zu lassen."

    Demnach hatte der Absender, wenn der einliegende Brief verschlossen war, wovon man ausgehen kann, eine Straftat begangen, indem er das Postregal negierte und einen Unterschleif produzierte.

    Hallo bayern klassisch,

    in Deiner schönen "Sünden"-Sammlung " Königreich Bayern - Contraventionen bei der Post 1849-1875" sind auf einigen Seiten Kopien aus der entsprechenden Postverordnung zu finden.

    Der "Sündenfall" - in einen Brief eingelegte Schreiben an andere Empfänger - wird so leider nicht dokumentiert. Doch möchte ich das gemäß dem Motto "Was du schwarz auf weiß hast ...".

    Da in der Postordnung von 1810 steht: "Die Taxe wird einzig nach dem Gewichte zufolge der vorliegenden Progressions-Tabelle bestimmt, ohne Rücksicht, ob eine Aufgabe mehrere Einschlüsse in sich enthält.", interessiert mich die Verordnung, wo dies geändert wurde.

    Frage deshalb: in welcher Verordnung finde ich die ensprechende Vorschrift, dass in Briefen keine Schreiben an andere Empfänger eingelegt werden durften?

    Viele Grüße von Luitpold


    PS
    Bei Drucksachen (Kreuzband) gibt es eine entsprechende Vorschrift.

    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).

  • Lieber Luitpold,

    wenn Einschlüsse offen waren, was ja vor kam, war das o.k.. Aber verschlossene Briefe verstießen gegen das Postregal, das durfte nicht sein. Die Reglements von 1843, 1849 usw. kennen daher diesen Passus nicht, den einst taxische Beamte unter dem bayerischen Rock noch eingefügt hatten (zum Schaden der bayer. Postkasse).

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • wenn Einschlüsse offen waren, was ja vor kam, war das o.k.. Aber verschlossene Briefe verstießen gegen das Postregal, das durfte nicht sein. Die Reglements von 1843, 1849 usw. kennen daher diesen Passus nicht, den einst taxische Beamte unter dem bayerischen Rock noch eingefügt hatten (zum Schaden der bayer. Postkasse).

    Diesen Passus finde ich aber nirgends niedergeschrieben, lieber bayern klassisch ;(

    Dafür in der PO von 1858: "Finden sich in unanbringlichen Retourbriefen noch andere Briefe eingeschlossen, so werden letztere als neue selbstständige Aufgaben behandelt und mit der Bemerkung „aus einem unanbringlichen Retourbriefe" unter Angabe des ursprünglichen Aufgabeortes und Anrechnung des tarifmäßig treffenden Porto an ihren Bestimmungsort abgesendet. :?:

    Da steht jetzt nicht, dass es nur Schreiben sind sondern Briefe, die durchaus versiegelt sein konnten. Ein Hinweis dass dies nicht erlaubt wäre steht da nicht.

    Erinnern möchte ich auch daran, dass in vielen Büchern der Hinweis auf "durch Güte" zu befördernde Briefe steht. Wenn das verboten gewesen wäre, warum finde ich dann nirgends eine schriftliche Quelle :?:

    Es grüßt ein ratloser :( Luitpold

    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).

  • Lieber Luitpold,

    auch welcher Primärliteratur ist das kenne, kann ich auf die Schnelle nicht sagen, dafür habe ich hier zu viel liegen.

    Zitat

    Diesen Passus finde ich aber nirgends niedergeschrieben

    Das war selbstverständlich in dieser Zeit und bedurfte keine besonderen Erwähnung.

    Zitat

    Dafür in der PO von 1858: "Finden sich in unanbringlichen Retourbriefen noch andere Briefe eingeschlossen, so werden letztere als neue selbstständige Aufgaben behandelt und mit der Bemerkung „aus einem unanbringlichen Retourbriefe" unter Angabe des ursprünglichen Aufgabeortes und Anrechnung des tarifmäßig treffenden Porto an ihren Bestimmungsort abgesendet. :?:

    Da steht jetzt nicht, dass es nur Schreiben sind sondern Briefe, die durchaus versiegelt sein konnten. Ein Hinweis dass dies nicht erlaubt wäre steht da nicht.

    Ein unanbringlicher Retourbrief konnte ja überhaupt nicht anders behandelt werden: Es gab keinen, dem er hätte zugestellt werden können und es gab keinen, dem man ihn hätte zurück geben können. Wurde von der Retourbriefcommission eine solche Rosine geöffnet und fanden sich tatsächlich verschlossene Briefe darin, hatte man doch gar keine andere Möglichkeit, als diese mit Porto belastet zu versenden. Wenn sie verschlossen waren, durfte sie die Post nicht öffnen (Postgeheimnis), wenn sie offen waren, war alles legal und es gab keinen Grund zur Einschreitung.

    Waren sie verschlossen und war kein Absender des "Großkuverts" zu ermitteln, dann spricht das doch dafür, dass ein "krummer Hund" sich nicht nennen wollte, weil er von der Schändlichkeit seines Tuns überzeugt war.

    Zitat

    Erinnern möchte ich auch daran, dass in vielen Büchern der Hinweis auf "durch Güte" zu befördernde Briefe steht. Wenn das verboten gewesen wäre, warum finde ich dann nirgends eine schriftliche Quelle :?:

    Briefe durch Güte entsprangen ja der Not, jedenfalls in vielen Fällen. Wer 10 km von einer Poststelle wohnte und nicht mobil war, musste ja jemanden dingen, der ihm seinen Brief aufgab.

    Wer einen kannte, der in den Zielort seines Briefes fuhr, dem konnte er seinen Brief mitgeben und sparte sich alle Gebühren. Dies war nicht zu unterbinden, weil keine Leibesvisitationen zu Postkontrollzwecken in Deutschland möglich waren (zu Zollkontrollzwecken schon!). Von daher war die Möglichkeit der Aufdeckung äußerst gering. Weil das so war, konnte man "d. Güte" auf die Briefe schreiben.

    Ich kenne auch viele Briefe mit diesem Vermerk, die eine Teilstrecke von einem Gütigen mitgenommen wurde, den Rest aber per Post zurück legten. Auch hier hat die Post nichts moniert, weil sie ja gar nicht wissen konnte, wer der Transporteur war und auch hier ein amtliches Öffnen des Briefes nicht gestattet war.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ich meine gelesen zu haben, dass nach Einführung des Briefumschlages (im Jahre 1820) die Verwendung eines solchen mit einer Extragebühr belastet wurde, um zu verhindern, dass dieser für die Verwendung von Einschlüssen missbraucht wird, wofür er sich natürlich bestens geeignet hat. Auch dies würde eher dafür sprechen, dass Einschlüsse nicht toleriert wurden. Leider kann ich die Quelle nicht mehr auffinden und in welchem Ausmaß oder in welchen Gebieten dies so gehandhabt wurde, kann ich leider nicht sagen.

    Beste Grüße,
    Stefan

  • Hallo Don Stefano,

    Kuverts gab es schon im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, auch wenn sie damals selten waren. Technisch war es kein Problem, in alle Umhüllungen Briefe zu schmuggeln. Die meisten Briefe aus alter Zeit, die ich mit dieser Contravention gesehen habe, waren Faltbiefe, keine Kuverts (die, da hast du recht, teuer waren).

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo Don Stefano,

    entweder der Absender wusste nichts vom Ableben seines Adressaten, oder er hat den Vermerk " ... seelige Erben" vergessen auf dem Brief. Oder das Datum des Hinscheidens wurde nicht exakt eruiert.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ihr Sammler und Experten!

    Möchte heute einen Postschacher Brief zeigen. nichts besonderes aber einer der Kleinsten von mi. Die maße sind 68 x66 mm.Da ich das richtige Treahd heute nicht
    finden kann habe ich denn Brief hier eingestellt. Die Postschschacher >Korrespondenz habe ich bis heute keine grosse Aufmerksamkeit gewidmet da einfach zuvieles
    in den Sammlerhänden liegt und auch wenig Beachtung findet. Habe mehrere Sachen aus dieser Korrespondenz. Vieleicht sollte ich mal alles zusammenlegenund
    laut laufenden Jahren zusammen stellen um zu Sehen was alles vorhanden ist.


    In Anlage: Eingestellter Brief.
    Viele Grüsse: Planke

  • Hallo Planke,

    die meisten Briefe an Poschacher waren simple Briefe, die keine großen Besonderheiten aufwiesen und von daher in vielen Sammlungen schlummern. Wenn da mal einer besonders klein ist, wie deiner, dann ist das schon eine Besonderheit. Stammt dein Brief von einer Güterexpedition? Wenn ja, wäre der Inhalt interessant.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ein paar Informationen zu den Poschachern:

    Die Familie Poschacher ist eine der alteingesessenen Familien von Lofer (Marktgemeinde mit ca. 2000 Einwohnern im österreichischen Bundesland Salzburg). Sie hat auch andernorts, z.B. im Pongau, in Oberösterreich, in der Obersteiermark und in Bayern Fuß gefasst. Ihr traditioneller Erwerbszweig war das Brau- und Gastgewerbe.

    Der Familienname ist vom Poschachgut in Lofer Nr. 50 (nicht vom Ort Poschach in Tirol) abzuleiten, das wahrscheinlich schon im Jahr 1357 bestand.
    Die ursprüngliche Namensform ist „Potschach(er)“. Der Name enthält das Wort „Schache“ oder "Schachen", ein oberdeutsches Wort mit der Bedeutung „kleines Waldstück“. Der erste Teil könnte auf "Busch" oder "Botschen" (Dialektwort für „Hainbuche“) zurückzuführen sein.


    Etwas größer als der vorhergehende Brief und aus Salzburg stammend, habe ich hier einen weiteren Brief aus der Poschacher-Korrespondenz.

    Salzburg müsste April 1817 wieder dem Kaiserreich Österreich angehört haben, sehe ich das richtig?

    Teilfrankobrief (3 Kreuzer Porto sowie 3 Kr. C.M. Franko) von Salzburg nach Tittmoning im Kgr. Bayern.

    __: Franz Xaver Poschacher in Tittmoning
    Hammerau den 1 April 1817

    Hiemit wird Ihnen angezeigt, dass mit eindrit gegenwärtigen Monat April alle _______ Quittungen um ____ und ______ um 30 ____ aufgeschlagen hat.
    Bevor also Ihre Bestellung _______________________ werden, erwarte ich die Erklärung mit Bestätigung Ihrer Bestellung, und verharre mit Achtung
    Sr Schachtner
    __________

    Anmerkung: Gute Literatur für österreichische Stempel gesucht.

  • Hallo Don Stefano,

    vielen Dank für die etymologische Erklärung des Namens Poschacher, also ein sog. Flurname.

    Die Gebühren hast du richtig erklärt - ich würde noch 3x rheinisch für Bayern schreiben, um sie von den höherwertigen Conventions - Kreuzern zu unterscheiden. Salzburg war Teil Österreichs, das ist richtig (vorher nicht, denn auch der liebe Wolfgang Amadé Mozart war NIE Österreicher, sondern Bürger des Fürsterzbistums Salzburg bis 1803 bzw. 1805).

    Zitat

    Herrn: Franz Xaver Poschacher in Tittmoning
    Hammerau den 1 April 1817

    Hiemit wird Ihnen angezeigt, dass mit eindrit gegenwärtigen Monat April alle Starckeisen Quittungen um 1 florin und Prigleisen um 30 Kreuzer aufgeschlagen hat.
    Bevor also Ihre Bestellung kann in Arbeit genohmmen werden, erwarte ich die Erklärung mit Bestätigung Ihrer Bestellung, und verharre mit Achtung
    Sr Schachtner

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.