Hallo Sammlerfreunde - Tim ruhig bleiben ,
streng genommen stellen sogar Briefe aus Bayern nach Württemberg oder in das "restliche" Deutsche Reich "Auslandsbriefe" dar, d.h. im Rahmen einer Destinationsbetrachtung sind auch solche Belege zu berücksichtigen.
Nachfolgenden "Vertreter" möchte ich euch nicht vorenthalten:
2x20 Pfg. Bayern Abschiedsausgabe auf Trauer-Einschreibebrief vom 6. April 1920 (Übergangszeit !) von Kasierslautern 4 nach Berlin und weitergeleitet nach Trier an der Mosel. Da der Brief unterfrankiert in den briefkasten geworfen wurde (hdschr. Vermerk "Aus dem Bfkasten" links oben) wurde er mit 10 Pfg. nachtaxiert. Gekostet hätte er 20 Pfg. (1. Gewichtsstufe) + 30 Pfg. Einschreibegebühr = 50 Pfg. gesamt. Waruma aber wurden nur 10 Pfg. Nachporto, statt des üblichen "doppelten Fehlbetrages aufgerundet auf die nächste durch 5 teilbare Zahl" = 20 Pfg. - theoretisch.(!) Hier greift aber die Bestimmung, dass zuerst die Frankatur für das eigentliche Briefporto angerechnet wurde und Zusatzdienste (= Einschreiben, Eilbestellung etc.) nicht der Nachgebührenregelung unterlagen, d.h. mit dem einfachen Fehlbetrag in Rechnung gestell wurden.
im vorliegenden Falle: Das Briefporto mit 20 Pfg. war gedeckt und es fehlten nur 10 Pfg. für die Einschreibegebühr, die entsprechend angeschrieben wurde.
Viel Spass beim Betrachten.
Beste Grüße
Postgeschichte-Kemser