Postkarte von Mainz nach Wiesbaden Ortsporto (8 Pf) vom 14.01.1954
Sondertarif im erweiterten Ortsverkehr
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Brief von Bad Schwartau nach Lübeck Ortsporto (10 Pf) mit Einschreiben (+50 Pf) vom 19.12.1960
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Erweiterter Ortsverkehr
Postordnung vom 22. Dezember 1921
Explizit sind folgende Ortspaare aufgelistet:
ab 1.1.1922
Bremen - Hemelingen
Bremerhaven - Geestemünde
Bremerhaven - Lehe
Münster a. Stein - Ebernburg
Bingen - Bingerbrück
Mainz - Biebrich
Hamburg - Altona
Hamburg - Wandsbek
Hamburg - Bramfeld
Hamburg - Kirchsteinbek
Hamburg - Lokstedt
Hamburg - Schiffbek
Hamburg - Stellingen
Hamburg - Wilhelmsburg
Besenhorst - Geesthacht
Harburg - Moorburg
Lübeck - Stockelsdorf
Mannheim - Ludwigshafen
Wertheim - Kreuzwertheim
Bad Süderode - Gernrode
Wilhelmshafen - Schaar
Ulm - Neu-Ulm
ab 8.5.1922
Hamburg - Altenwerder
ab 3.7.1922
Hamburg - KleinflottbekPostordnung vom 30. Januar 1929
§ 6 BriefeI. Briefe werden im Ortsverkehr gegen ermäßigte Gebühr befördert.
II. Ortsverkehr ist der Verkehr innerhalb des Orts- und Landzustellbezirks des Aufgabeortes. Liegen mehrere Postanstalten in derselben Gemeinde, so bilden ihre Orts- und Landzustellbereiche einen einheitlichen Ortsverkehrsbezirk. Ortsverkehr kann vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen zugelassen werden, die baulich zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschließen.
Soweit im Zuge der Neugliederung des Bundesgebietes in der Zugehörigkeit der Orte zu verschiedenen Ländern Änderungen eintreten, bleibt es bei dem bisher zugelassenen Ortsverkehr.Explizit sind folgende Ortspaare aufgelistet:
Bad Münster a. Stein - Ebernburg
Bingen - Bingerbrück
Frankfurt - Offenbach
Frankfurt - Neu-Isenburg
Wiesbaden - Mainz
Wiesbaden - Bischofsheim
Wiebaden - Ginsheim-Gustavsburg
Hamburg - Garstedt
Hamburg - Harksheide
Hamburg - Schenefeld
Lübeck - Stockelsdorf
Lübeck - Bad Schwartau
Mannheim - Ludwigshafen
Wertheim - Kreuzwertheim
Bad Siderode - Gernrode
Ulm - Neu-UlmIn der Anweisung zur Durchführung der Amtsblattverfügung Nr. 54/1963 (zum 01.03.1963) heißt es:
5. Wegfall der Ortsgebühr für Briefe und Postkarten
Die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten im Ortsverkehr ist weggefallen.
Wegen der besonderen Verhältnisse in Berlin wird die ermäßigte Gebühr für Briefe und Postkarten für dieses Gebiet unverändert beibehalten. -
Michael
28. März 2020 um 12:46 Hat das Thema aus dem Forum Bundesrepublik Deutschland nach BRD 1949-68 verschoben.