- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
portofreie Belege von und nach Russland sind keine Massenware.
Der folgende Brief stammt vom 15. April 1852, nur 2 Tage nach Inkrafttreten des neuen PVs
In diesem PV war die Portofreiheit in Staats-Dienst-Angelegenheiten geregelt worden. Allerdings laut Vertragstext nur zwischen Russland und Preußen. Der Abschnitt über die Transitpost enthält keinerlei Verweis hierauf.
Voraussetzung zur Gewährung der Portofreiheit waren
- Kennzeichnung als Dienstsache
- ein Dienstsiegel zum Verschluß des Briefes
- Benennung der absendenden Behörde auf der Adresse
Alle 3 Vorgaben wurden hier eingehalten.
Absender war das Rigasche Stadt-Waisengericht, das zugehörige Dienstsiegel ist rückseitig zu erkennen und der Brief war mit ex. officio gekennzeichnet.
Die Leitung erfolgte über Tilsit ("R"-Stempel), dann mit der Ostbahn nach Berlin und mit der Bahn dann weiter auf der Strecke Berlin-Hamburg bis Boitzenburg. Dort übernahm die Reitpost der Lübecker Stadtpost die Briefpakete und brachte sie in die Stadt.
Da Preußen in Lübeck nur eine Post-Agentur unterhielt, die keinerlei direkten Verkehr mit dem Publikum hatte, war hier noch die Lübecker Stadtpost involviert. Preußen fungierte hier also "nur" als Transitland.
Viele Grüße
Michael