liebe Sammlerfreunde,
ich zeige hier einen Beliner Ortsbrief an "den Vorstand des Vereins für die Armen". Ein Aufgabestempel ist nicht vorhanden, nur der blaue Nebenstempel Franco Stadtbrf.. Laut Inhalt stammt der Brief vom 1.7.1865. Links unten trägt er einen frei-Vermerk, jedoch keine Angabe zum Grund der Portofreiheit. Kann dieser Grund in der links oben hingeschriebenen Nummer erkenntlich sein? Diese findet sich auch noch einmal unten im Briefinhalt wieder. Oder reichte der rückseitige Stempel des Polizeipräsidiums aus?
beste Grüße
preussen_fan
Erwin W.
Portofreiheit
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ich kann auch noch ein paar Briefe zeigen... leider habe ich auch keine Erklährung.
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Hallo zusammen,
kann sein, dass ich das in anderen threads oder hier überlesen habe, aber dennoch sei die Frage gestattet: In welcher VO oder welchem Gesetz war die Portofreiheit für Angehörige des Königshauses bzw. der Adeligen / Regierenden in den preussischen Provinzen geregelt ?
Vielen Dank + Grüße
vom Pälzer
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Hallo Pälzer,
innerpreussisch müssen das die Preussen hier beantworten können - im DÖPV war klar geregelt, dass Briefe der Fürsten (Könige, Großherzöge etc.) der regierenden Häuser komplett portofrei zu spedieren waren. Daran hat sich in der Klassik auch nie etwas geändert. Das steht auch so in jedem DÖPV - Vertrag von 1850 - 1861 und wurde auch fast immer richtig gemacht.
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Hallo bk,
und Danke, aber ich brauche wirklich ganz präzise (den Hinweis auf) die einschlägige VO oder das einschlägige Gesetz von Preussen und dessen Gültigkeitsdauer.
Viele Grüße
vom Pälzer
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