- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
die Verwendung von Freimarken für die Bezahlung von Auslandsporto wurde in den verschiedenen deutschen Staaten sehr unterschiedlich gehandhabt.
Braunschweig gehörte hier zu den Ländern, die dies erst recht spät erlaubten.
So durfte 1860 das Porto in nicht zum Postverein gehörende Länder noch nicht mit Marken beglichen werden, wie der folgende Brief zeigt.
Die 3 Sgr. Postvereinsanteil wurden mit der entsprechenden Marke beglichen, die an Russland zu vergütenden 3 Sgr. wurden bar bezahlt.
Viele Grüße
Michael