Nachnahmebrief vom 10 Juni 1864 (lt. Aktenvermerk) mit 4 Loth und einer Nachnahmesumme von 22 Gulden.
Das Gewichtsporto betrug bis 3 Pfund und 8 Meilen, innerhalb Württembergs, 5 Kreuzer.
Die Nachnahmeprovision betrug für einen Gulden, oder einen Teil davon, 1 Kreuzer, also 22 Kreuzer.
Somit betrug die Gesamtgebühr für diesen Brief 27 Kreuzer, welche dann zusammen mit dem
Nachnahmebetrag von 22 Gulden vom Empfänger zu bezahlen war.
Soweit so klar, kann jemand die Bedeutung des Vermerkes neben der 22 Gulden klären?
Danke und schönes WE aus Hangzhou
Ulrich