Fahrpost - Nachnahmen innerhalb Württembergs und Wechselverkehr vom 01-09-1851 bis 31-01-1874

  • Nachnahmebrief vom 10 Juni 1864 (lt. Aktenvermerk) mit 4 Loth und einer Nachnahmesumme von 22 Gulden.
    Das Gewichtsporto betrug bis 3 Pfund und 8 Meilen, innerhalb Württembergs, 5 Kreuzer.
    Die Nachnahmeprovision betrug für einen Gulden, oder einen Teil davon, 1 Kreuzer, also 22 Kreuzer.
    Somit betrug die Gesamtgebühr für diesen Brief 27 Kreuzer, welche dann zusammen mit dem
    Nachnahmebetrag von 22 Gulden vom Empfänger zu bezahlen war.

    Soweit so klar, kann jemand die Bedeutung des Vermerkes neben der 22 Gulden klären?

    Danke und schönes WE aus Hangzhou
    Ulrich

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    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (28. April 2013 um 19:46)

  • Hallo Minimarke,

    "an 27 x 21 Pfennig hieher" lese ich da.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Nachnahme von Tübingen nach Nufringen

    Gewichtstarif vom 01-07-1861 - Nachnahmetarif vom 01-02-1867
    Nachnahme vom 23 März 1867 mit einer Nachnahme von 4 Gulden.
    An Gebühren waren bei einer Entfernung bis 8 Meilen zu entrichten:
    Bis 3 Pfund und 8 Meilen 5 Kreuzer.
    Nachnahme pro 5 Gulden, oder einen Teil davon 2 Kreuzer, ergibt 2 Kreuzer.
    Macht damit ein Gesamtporto von 7 Kreuzer.
    Diese 7 Kreuzer wurden dann gemeinsam mit der Nachnahme von 4 Gulden beim Empfänger eingezogen,
    dies ist auch am angeschriebenem Gesamtbetrag von 4 Gulden 7 Kreuzer ersichtlicht.

    Schönen Sonntagabend
    Ulrich

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    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (28. April 2013 um 21:43)

  • Nachnahme aus Cannstatt nach Enzweihingen
    Auf den ersten Blick eine langweilige Nachnahme im Bereich bis 10 Meilen.
    Auf den zweiten Blick eine kleine Geschichte.
    Das königliche Gerichtsnotariat Cannstatt hat Post vom Amtsnotariat Enzweihingen bekommen,
    und durfte dafür 3 Kreuzer Porto bezahlen.

    Damit waren Cannstadter wohl nicht ganz einverstanden, und haben sich diese 3 Kreuzer per Nachnahme zurück geholt.

    Gebührenberechnung:
    4 Kreuzer für eine Entfernung bis 10 Meilen
    2 Kreuzer Mindestgebühr für die Nachnahme

    6 Kreuzer gesamt
    3 Kreuzer Nachnahme

    diese 9 Kreuzer wurden angeschrieben und durften dann vom Amtsnotariat Enzweihingen bezahlt werden.

    Ich gehe mal davon aus dass die Enzweihinger ab da immer brav frankiert haben, konnte ja richtig teuer werden.

    Schönen Abend aus Bempflingen

    Ulrich

  • Portofreie Dienstsache vom Pfarramt Denkendorf an das Amtsnotariat Esslingen, lt. Vermerk auf dem Brief 1872.
    Fahrpostbriefe aus Postablagen sind "Handverlesen"!
    Eventuell kann jemand den Vermerk neben dem Postablagestempel für mich entziffern.

    Hier noch der Link zu einem Beitrag im Rundbrief: Rundbrief ARGE Württemberg

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    Ulrich

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  • Liebe Freunde,

    ich lese: Nachnahme 4 Gulden 54x erhalten ...

    Tolles Stück - so kaum zu sehen! Glückwunsch an den erstklassigen Sucher. :P

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Danke für die Mühen,
    da ich den oberen Vermerk meinte liegt Magdeburger wohl richtig! ;)
    @bk - Danke für die Blumen ;)

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Grüße aus Bempflingen
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  • Minimarke 5. Juni 2022 um 09:40

    Hat den Titel des Themas von „Fahrpost - Nachnahmen innerhalb Württembergs vom 01-09-1851 bis 31-01-1874“ zu „Fahrpost - Nachnahmen innerhalb Württembergs und Wechselverkehr vom 01-09-1851 bis 31-01-1874“ geändert.
  • Nachnahme über 81 Gulden 48 Kreuzer vom Königl. Württemb. land- und forstwirtschaftlichen Instituts Hohenheim, vom 29. Juni 1858.

    Zu diesem Zeitpunkt galt der Tarif vom 1. Juli 1852, dieser sah aber einen Maximalbetrag von 75 Gulden vor, ab dem 01. Juli 1858 wurde der Betrag auf 87 Gulden 30 Kreuzer erhöht.

    Die Procuragebühr ist aber für die Gesamtsumme von 81 Gulden 48 Kreuzer mit 1 Gulden 22 Kreuzer korrekt ausgeführt - 1 Kreuzer pro Gulden.

    Die 11 Kreuzer Posrto sind mir wieder einmal ein Rätzel!

    Wenn ich davon ausgehe dass die 3 Kreuzer Bestellgeld in den 11 Kreuzern enthalten sind, bleiben 8 Kreuzer für die Beförderung.

    Ausgehend vom einem Gewicht von 3/8 Loth sind wir immer beim Mindestporto.

    Bis zum 30.06.1858 wurde getrennt gemessen und berechnet.

    Annahme bis 30.06.1858

    Stuttgart - Ulm 10 Meilen = 3 Kreuzer

    Ulm - Jettingen 4 Meilen = 3 Kreuzer

    Gesamt also 6 Kreuzer, bei Berechnung der Gesamtstrecke von 14 Meilen, also 10-20 Meilen wären es auch 6 Kreuzer gewesen


    Annahme ab 01.07.1858

    Stuttgart - Jettingen 13 Meilen = 8-16 Meilen = 10 Kreuzer

    passt also alles nicht so richtig zusammen, wer hat eine Idee?

    Vielleicht kann auch jemand entziffern um welche Art von Maschinen es sich gehandelt hat.

    Vielleicht kann das auch jemand lesen?

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Hallo Ulrich,

    klasse Stück - ich lese Rapssäemaschinen.

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Vielen Dank Ralph,

    2 zweireihige Rapssäemaschinen - da sieht man wieder das diese Monokulturen doch eine gewachsene Struktur haben!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Anzeige aus dem Augsburger Tagblatt von 1862

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Lieber Ulrich

    ein sehr schöner Beleg. Die Taxierung sollte noch der bis 30.06.1858 sein.

    Das Problem ist, das bei der Fahrpost die Währungsunterschiede zu berücksichtigen sind. Die Angabe im Vertrag ist in Kreuzer C.M., was in Österreich galt und nicht rheinisch wie in Württemberg, Bayern usw.

    Ohne jetzt den Vertrag zwischen Bayern - Württemberg zu suchen, galt allgemein, dass bei Entfernungen unter 20 Meilen die natürliche Grenze als Übergangsort galt. So dürfte die Strecke in Württemberg mehr als 10 Meilen betragen haben und dafür wären 7 xr rheinisch, für Bayern unter 10 Meilen 4 xr. rheinisch angefallen. Die Summe sind 11 xr rheinisch.

    Schöne Pfingsten wünscht

    Ulf

  • Hllo Ulf,

    Danke für die Interpretation, das Problem ist dass Stuttgart - Ulm mit genau 10 Meilen angegeben ist.

    Was auch der direkten Entfernung entsprechen würde.

    Leider suche ich bis jetzt vergeblich nach den Unterlagen auf welche Austauschpostämter sich Bayern / Württemberg geeinigt haben, aber Ulm müsste dabei gewesen sein.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

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  • Hallo Ulrich,

    Ulm war immer Austauschpostamt zwischen BY und WÜ, zumindest seit es die Bahn gab (@Burgauer hat da eine schöne Auflistung mal gemacht unlängst).

    P.S. Im nächsten Rundbrief unserer ARGE Bayern klassisch werde ich zu Ulm und Neu-Ulm etwas Größeres schreiben, da werden dann präzise Daten zu finden sein.

    Liebe Grüsse vom Ralph

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  • Hallo in die Runde

    ich habe die Verordnung gesucht und gefunden - hätte ich mal eher machen sollen. Leider ist bei der 4. Seite ein kleiner Teil nicht sichtbar.

    Nach der Verordnung galt bei Entferungen über 10 bis 20 Meilen für jede Postanstalt der Progressionssatz 2 (5 bis 10 Meilen) und das waren jeweils 4 Kreuzer rheinisch + 3 Kreuzer Bestellgeld.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo Ulf,

    Vielen Dank für deine Bemühungen, nun wird das Bild deutlich klarer.

    Wobei ich die Aussage Taxpunkt isz zwischen Ulm und Nördlingen doch äußerst nebulös finde.


    Würde dann aus meiner Sicht bedeuten das Giengen an der Brenz der Taxpunkt ist,

    würde aber nichts an der oben genannten Meilenzahl ändern.

    Somit ist wieder einmal ein Problem gelöst, vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung.

    Dann suchen wir jetzt den Fahrpostbeleg aus dem Süden, z. B. Friedrichshafen, nach Kiefersfelden, der müsste dann ja Taxierungstechnisch eine richtige Ecke gelaufen sein.

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich

    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

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    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Hallo Ulrich

    schön wäre es, die betreffende Verordnung aus Württemberg zu finden.

    Bei der Beschreibungen Taxpunkt zwischen A und B nehme ich immer die Entfernung durch 2 aufgerundet.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf