Liebe Sammelfreunde
unser immer hilfsbereiter bayern klassisch stellte hier einen schönen Postvertrag ein. In diesem PV wird u. a. auch die Fahrpost geregelt. Dabei ist wichtig, dass sich beide Posthoheiten darin einigten, dass die Abrechnung in rheinischer Währung statt zufinden hat.
Ein wichtiger Aspekt ist noch, dass für Sendungen nach dem Großherzogtum Hessen, dem Churfürstentum Hessen und dem Herzogtum Nassau auch die "alten" Verträge weiter galten. Nach meinen Erkenntnissen traten diese erst am 01.10.1851 dem DÖPV bei.
Hierzu müsste es somit noch weitere Bestimmungen geben, welche jedoch hier nur bedingt helfen werden....
Nach Rücksprache mit VorphilaBayern, von ihm stammen die ersten beiden Belege, möchte ich neben diesen, noch zwei weitere zeigen, welche alle von Erlangen nach Detmold gelaufen sind, welche deutlich mehr als 20 Meilen voreinander entfernt liegen. Jeder dieser erzählt eine andere Geschichte, jedoch die ersten drei haben Gemeinsamkeiten und die Reihenfolge ist von mir jetzt bewußt so gewählt worden.
Der erste ist nur eine Hülle, welche zeitlich zu den anderen paßt (1852 bis 1857).
Versendet wurde ein 2 Pfund schwerer Actenpaket. Für Bayern wurden 12 Kreuzer = 3 1/2 Sgr notiert. Dazu kommen weitere 3 Sgr für Taxis und das Bestellgeld von 1/2 Sgr.
Neben der 3 1/2 steht "ffut" und damit dürfte Frankfurt am Main gemeint sein.
Der gemeinsame Taxgrenzpunkt ist die Mitte Dettingen - Hanau, welche knapp 1 Meile voneinander liegen. Zu finden ist dies im PV §7 c)b).
Von Erlangen nach Hanau sind es etwa 22 Meilen, nach Dettingen 20 Meilen - damit dürften es etwa 21 Meilen bis zum Taxgrenzpunkt sein. Genauso wird jetzt die Entfernung von diesem Punkt bis nach Detmold ermittelt, so das sich etwa 27 Meilen ermitteln lassen.
Die Frage ist jetzt, wie kommt man auf 12x = 3 1/2 Sgr für Bayern und 3 Sgr für Taxis.
Letzteres läßt sich leicht ermitteln, da der Mindestfahrposttarif 3 Sgr bei über 20 Meilen betrug. Dummerweise wurde diese im DÖPV-Vertrag genauso beschrieben wie die bei der Briefpost bei gleichen Werten!!!!
Nun ist ja bekannt, dass man in Taxis sich gern "reich" rechnete.
Wahrscheinlich hat man folgende Rechnung für den bayrischen Teil aufgemacht:
Bis 10 Meilen (1. Entfernungsstufe) waren 3 Kreuzer CM = 3,5 Kreuzer rheinisch anzusetzen. Jedoch war auf volle Kreuzer aufzurunden, so dass sich somit 4 Kreuzer rheinisch hiermit ergeben. Da alles über 20 Meilen der 3. Entfernungsstufe zuzuordnen war.... rechnete der Beamte also 4 Kreuzer rheinisch * 3 Entfernungsstufe = 12 Kreuzer rheinisch.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf
P.S. Ich bitte um Nachsicht bis ich alle 4 Belege eingestellt habe...und damit aufkommenden Fragen u. U. schon geklärt werden...